Buchhaltung für Dummies 1

  1. Die doppelte Buchführung
    Das Originelle der doppelten Buchführung ist, dass immer auf zwei Konten gebucht wird. Einmal auf ein Konto im Soll und einmal auf ein KOnto im Haben. Im Soll steht, wofür das Geld verwendet wird bzw. wohin das Geld fließt. Im Haben steht, woher das Geld stammt
  2. Der Kontenrahmen
    ist eine Auflistung aller Konten, die Sie für die Verbuchung ihrer Geschäftsvorfälle benötigen
  3. Buchungsätze
    legen fest, welche Beträge auf welchen KOnten verbucht werden sollen. Sie werden entweder schriftlich oder in digitaler Form festgehalten, damit man auch alles schön nachvollziehen kann.
  4. Inventur und Inventar
    Bei einer Inventur müssen Sie all ihre Vermögenswerte zu einem bestimmten Stichtag in einer Liste festhalten. Diese Bestandsliste heißt auch Inventar.
  5. Die Bilanz
    ist eine Auflistung aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens. Diese werden in Anlage. und Umlaufvermögen unterteilt. Zum AV zält alles, was Ihr U dauerhaft benötigt, um seine Aufgaben erledigen zu können. Ins UV kommen die durchlaufenden Posten, die in der Regel nicht lange im U bleiben. Zusätzlich beinhaltet die Bilanz auch Informationen daüber, wie diese VG finanziert wurden.
  6. Die GuV-Rechnung
    hier erscheinen alle Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres. Das Ergebnis ist dann der Gewinn. In schlechten Zeiten heißt dieser leider auch einmal Verlust. Zusammen mit der Bilanz bildet die GuV-Rechnung das Kernstücks des Jahresabschlusses.
  7. die FiBu erfüllt hauptsächlich folgende Zwecke:
    • Rechenschaftslegung gegenüber den Anteilseignern des Unternehmens: Wer Geld investiert, will auch wissen, was genau damit passiert
    • - Besteuerungsgrundlage: Aus der FiBU ergibt sich, was ihr U an den Fiskus abdrücken muss.
    • -Gläubigerschutz: Wenn ein U Geld brauch, ist ziemlich sicher dass die Bank die Kreditwürdigkeit der Firma anhand von Finanzbuchhaltungskennzahlen beurteilen wird.
  8. die wichtigsten Aufgaben der Kostenrechunng sind hingegen:
    • -Hilfe bei der Preisbestimmung: ZU welchen Preis bieten Sie ein Produckt am besten an?
    • - Hilfe bei Entscheidungen: Wann immer mehrere Alternativen zur Auswahl stehen, die denselben Nutzen bringen, entscheiden Sie sich normalerweise für die Variante und den geringsten Kosten
    • - Kontrollfunktion: sie vergleichen die geplannten KOsten mit den tatsächlichen und freuen sich hoffentlich über geringe Abweichungen und eine gelungene Planung
    • Eine Kostenrechnung dient also rein innerbetrieblichen Zwecken, während die FiBu hauptsächlich Außenstehende informieren und schützen soll
  9. Aufwendungen und Erträge
    gehören zur FiBu und münden in der GuV-Rechnung. Die beiden Größen umfassen alles, was dem Unternehmen an Werten zu- und abfließt. Sie entscheiden also, wie der Gewinn in einem bestimmten Zeitraum ausfallen wird. Und das muss nicht unbedingt mit den Produkten und dem eigentlichen Zweck des U zu tun haben. Aufwand ist bspw auch die Spende an den lokalen Sportverein.
  10. Periodengerechtigkeit:
    Wichtig ist hierbei, dass die Aufwendungen und Erträge auch der ABrechnungsperiode zugeschrieben werden, in der sie verursacht wurden. Das nennt man auch Periodengerechtigkeit. Wenn sie bspw. in Ihrer Gärtnerei Ende Dezember Rosen auf Pump verkaufen und das Geld dafür erst im Januar bekommen, werden die Erträge dennoch dem VOrjahr zugeschrieben, denn dort wurden sie ja verursacht.
  11. neutrale Aufwendungen
    Aufwendungen, die nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben, wie eben die besagte Spende an den Sportverein oder der kauf von Wertpapieren der Gärtnerei, nennt man neutrale Aufwendungen
  12. periodenfremde Aufwendungen:
    Steuernachzahlungen für Vorjahre oder Mietvorauszahlungen für die nächsten fünf Jahre.
  13. Zusatzkosten
    KOsten, die keinen Aufwand darstellen, heißen Zusatzkosten. Das sind in der Regel kalkulatorische Größen wie z.B. der kalkulatorische Unternehmenslohn.
  14. Anderskosten
    Aufwendungen, die zwar Kosten sind jedoch in beiden Rechenwelten mit unterschiedlichen Werten ausgesetzt werden, sind sogenannte Anderskosten. Bsp Abschreibungen in der koStenrechnung mit anderen Beträgen angesetzt werden als mit den gesetzlich zulässingen Werten aus der FiBu
  15. Bestandskonten
    dienen dazu, Veränderungen des Vermögens- und Kapitalsbestands festzuhalten. Der Kauf einen neuen Lieferwagens für einer Gärtnerei wäre ein Beispiel dafür. Bestandskonten bilden die Basis für die Bilanz
  16. Erfolgskonten hingegen werden gebucht, ...
    sobald das EK verändert wird. Sprich, sobald ein Geschäftsvorfall direkt den Gewinn oder einen möglichen Verlust beeinflusst. Hier landen somit die Aufwendungen und die Erträge, aus denen später die GuV-Rechnung gebastelt wird. Sind die Erträge in einer betrachteten Periode höher als die Aufwendungen, gibt es Gewinn, im umgekehrten Fall Verlust
  17. Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern)
    Bei Bewertungen ist immer von der Fortführung der Unternehmenstätiigkeit auszugehen. Ausnahme: Wenn das Unternehmen aufgelöst werden soll, müssen Sie natürlich nicht von der Fortführung ausgehen.
  18. Der Grundsatz der VOrsicht:
    Die Vermögens- und Ertragslage soll stets vorsichtig dargestellt werden. Gewinn darf erst ausgewiesen werden, nachdem es realisiert wurde (Realisationsprinzip). Frei nach dem Motto: Was man hat, hat  man. Im umgekehrten Fall müssen absehbare Verluste, obwohl sie noch gar nicht realisiert sind, bereits in den Rückstellungen ausgewiesen werden (Imparitätsprinzip). Bei Vermögen istt der niederigere Wert anzusetzen, wenn mehrere Wertansätze möglich sind (NIederstwertprinzip)
  19. Das Stetigkeitsgebot
    Sie ahnten es sicher schon: Die Buchhaltung ist kein Ort, an dem Sie ihre Kreativität austoben können. SIe sollen ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten immer nach denselben Methoden bewerten. Jahr für Jahr. SO bleiben die einzelnen Geschäftsjahre miteinander vergleichbar.
  20. Das Ordnungsprinzip
    Es gilt: Keine Buchung ohne Beleg. Hier gibt es kein Wenn und Aber. Diese Belege sindauch nur gut sortiert aufzubewahren.
  21. Der Grundsatz der Vollstöndigkeit
    SIe müssen alle relevanten Geschäftsvorfälle verbuchen.
  22. Der Grundsatz der Richtigkeit
    Achten Sie beim Buchen stets darauf, dass Sie die richtigen Konten ansprechen. Und die gebuchten Beträge müssen natürlich auch der Wahrheit entsprechen
  23. Der Grundsatz der der Identität
    ZU Beginn des neuen Geschäftsjahres müssen die Bestände der KOnten mit den Schlussbständen der letzten Periode übereinstimmen, sprich: identisch sein. Die Schlussbilanz muss also mit der Eröffnungsbilanz übereinstimmen
  24. Der Grundsatz der Klarheit
    Verrrechnungsverbot (Bruttoprinzip): Sie dürfen niemals Schulden und Forderungen gegenseitig verrechnen und nur den Endbetrag ausweisen
  25. der Grundsatz der zeitnahen Erfassung
    Was du heute kannst besorgen... Alle Geschäftsfälle müssen zeitnah erasst werden. So haben SIe jederzeit die aktuelle Lage im Blick
  26. Der Grundsatz der Einzelbewertung
    Alle VG und Verbindlichkeiten müssen immer einzeln bewertet werden. AUsnahmen bestätigen die Regel: in eingen Föllen sind auch Bewertungsvereinfachungsverfahren zulässig, damit Sie nicht jede Reißzwecke einzeln zählen müssen
  27. Prinzip der doppelten BUchführung
    In der doppelten BUchführung (Doppik) besteht jeder Buchungssatz aus zwei Teilen. Hier wird immer auf zwei Konten gebucht: einmal auf einem Konto im Soll und einmal auf einen anderen Konto im Haben. Deshalb spricht man von der dopplten Buchführung
  28. Aktive Bestandskonten:
    • erfassen das Vermögen, wie z.B. Bank, Kasse oder Warenbestände
    • - Anlagevermögen (Grundstücke, Immobilien, Maschinen, Fuhrpark, Wertpapiere)
    • - Umlaufvermögen (Roh-,Hilfs- und Betriebstoffe ; (Un)fertige Erzeugnisse; Forderungen aus Lieferungen; Vorsteuer; Schecks; Bankguthaben; KAsse)
    • - Rechnungsabgrenzung: aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
  29. Passive Bestandskoten
    Eigenkapital; Fremdkapital; Rechnungsabgrenzung (passiver Rap)
  30. Anlagevermögen
    Grundstücke, Immobilien, Maschinen, Fuhrpark; Wertpapiere
  31. Umlaufvermögen
    • Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe
    • (un) Fertige Erzeugnisse
    • Forderungen aus Lieferungen
    • Vorsteuer
    • Schecks
    • Bankguthaben
    • Kasse
  32. Eigenkapital
    • Eigenkapital
    • Rücklagen
    • Bilanzgewinn
    • Gewinnvortrag
  33. Fremdkapital
    • Verbindlichkeiten aus Leistungen 
    • Erhaltene Anzahlungen
    • Umsatzsteuer
    • Bankverbindlichkeiten
    • Verbindlichkeiten beim Finanzamt
    • Sonstige Verbindlichkeiten
  34. Ertragskonten
    • Es gibt zwei Arten von Erfolgskonten: Die Aufwandskonten und die Ertragskonten. Der Saldo aller Aufwendungen und Erträge ergibt den Erfolg.Dieser nennt man dann Gewinn oder auch Verlust
    • Alles, was das Eigenkapital erhöht, wird in den Ertragskonten verbucht und steht auf der Haben-Seite des Eigenkapitals
    • Alles, was das EK vermindert, wird in den AUfwandskonten gebucht und steht auf der Soll-Seite des EKs
  35. Aufwandskonten (Soll-Seite)
    • Wareneinkauf
    • Entgelte
    • Steuern
    • Mietaufwan
    • Abschreibungen
    • Zinsaufwand
    • Außerordentlicher Aufwand
    • Sozialaufwendungen
  36. Ertragskonten (Haben-Seite)
    • Erlöse aus Warenverkauf
    • Erlöse aus Leistungen
    • Erhaltene Skonti
    • Sonstige Erlöse
    • Mieterlöse
    • Provisiionserlöse
    • Zinserlöse
    • Außerordentliche Erlöse
  37. den Kauf der Kartoffeln verbuchen
    Wareneinkauf an Kasse
  38. Am Nachmittag verkaufen Sie den Kartoffelnsalat
    BS
    Kasse an Erlöse aus Warenverkäufen
  39. Aus so einem Beleg muss ersichtlich sein:
    • -Um welchen Geschäftsfall es geht
    • - Welcher Betrag zu verbuchen ist
    • - Auf welche KOnten gebucht werden soll
    • - Wer den Beleg ausgestellt hat
    • - das AUstellungsdatum
  40. §247 (2) HGB schreibt genau vor, was Sie in der Bilanz als Anlagevermögen ausweisen müssen
    Beim AV sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen
  41. Zu den immateriellen Vermögenswerten nach §266 HGB zählen
    • -Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte: wie etwa Patente oder Gebrauchsmuster
    • - Entgeltlich erworbene Konzessionen: Berechtigung, bestimmte Tätigkeiten ausüben oder benutzen zu können. Beispiele sind Bergbaurechte oder Verkehrskonzessionen
    • - Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte: z.B Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Lizenzen, aber auch Rechte entsprechend dem Urheberrechtsgesetz (z.B. Werke der bildenden Künste, Schriftwerke, Musik, Filme oder Software)
    • -Geschäfts- oder Firmenwert: das ist die Differenz aus dem für ein U bezahlten Preis und dem Wert der Einzelpositionen des Unternehmens (VG abzüglich der Verbindlichkeiten)
    • - Geleistete Anzahlungen für den Kauf immatrieller Vermögenswerte. Ist der Kauf abgeschlossen, sind die Anzahlungen auf den frisch angeschafften Vermögenswerte umzubuchen
  42. NIcht abnutzbare Güter
    • Grundstücke
    • Aktien
    • Beteiligungen
    • Bargeld
    • Geldforderungen
    • Kunstgegenstände
  43. abnutzbare Güter
    • Immobilien
    • Fahrzeuge
    • Computer
    • Inneneinrichtungen
    • Maschinen
    • Software
  44. Das Vorsteuerkonto
    Das ist ein aktives Bestandkonto. Hier sammeln Sie Ihre aus den Eingangrechnungen entstandenen Forderungen gegenüber dem Finanzamt
  45. Das Umsatzsteuerkonto
    Das ist ein passives Bestandskonto. Hier sammeln Sie Ihre aus den Ausgangsrechnungen entstandenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt
  46. Der Schuhgroßhändler kauft dem Importeur 100paar Schuhe zu je 26€ ab. BS
    Wareneinsatz (2600€) + Vorsteuer ( 494€) an Bank (3094€)
  47. Der Schuhgroßhändler schickt Zehn fehlerhafte Schuhpaare an den Importeur zurück und erhält dafür eine Gutschrift. Er verbucht:
    Es handelt sich um eine Korrektur der gezahlten Vorsteuer. Deshalb erfolgt die Verbuchung jetzt im Haben

    Bank an Wareneinsatz + Vorsteuer
  48. beim Schuhimporteur wird der Verkauf der 100 Paar Schuhe so verbucht
    Bank an Verkaufserlöse + Umsatzsteuer
  49. Exporte raus aus der EU hinein in Nicht-EU-Staaten
    Ausfuhren aus er Eu in sogenannte Drittstaaten sind von der Umsatzsteuer befreit. Einmal angenommen, der Schuhgroßhändler würde Schuhe aus deutscher Produktion nach China exportieren. Dafür kauft er einer deutschen Schuhfabrik Schuhe im Wert von 10.000€ ab. Dies verbucht er wie folgt:(1)

    Nun verkauft er diese Schuhe mit einem Gewinnaufschlag von 10% nach China. Den Export verbucht er (2)
    (1) Wareneinsatz 10.000€ + Vorsteuer (1.900€) an bank 11.900€

    (2) Bank  11.000 an Verkaufserlöse Schuhe 11.000€

    Da beim Export keine Umsatzsteuer fällig wurde, wird der Verkauf auch ohne Umsatzsteur verbucht. Die beim Einkauf der Schuhe gezahlte Vorsteuer i.H.v 1.900€ kann der Großhändler übrigens trotzdem geg. dem Finanzamt geltend machen
  50. Importe aus NIcht-EU-Staaten hinein in die EU
    • Einfuhren unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer. Sie wird vom Zoll erhoben und kann bei der Umsatzsteuererklärung wieder als Vorsteuer geltend gemacht werden; effektiv wird also keine Steuer erhoben. So werden Einfuhren verbucht:
    • Wareneinsatz 1000€ + Einfuhrumsatzsteuer 190€ an Bank 1.190€

    Es empfielt sich, die Einfuhrumsatzsteuer nicht gleich auf dem Konto "Vorsteuer" zu erfassen, sondern ein gesondertes Unterkonto zu verwenden. Immerhin haben Sie diese anders als die Vorsteuer direkt beim Zoll bezahlt.
Author
huatieulans
ID
337895
Card Set
Buchhaltung für Dummies 1
Description
Buchhaltung
Updated