-
positive negative Koaltotionsfreiheit
- positiv: Jedermannsrecht Gewerkschaft zu gründen oder beizutreten
- negativ: aufzulösen oder auszutreten
-
Tarifeinheit
- Grundstz dass im Arbeitsverhältnis EIN Tarifvertrag gilt
- stärkste Gewerkschaft gewinnt, Übernahme Nachzeichnungsrecht
-
Tarifpluralität
- mehrer Tarifverträge dürfen gelten, zb Arzt und Schwester
- gilt nur für Berrufsgruppen §4a 2
-
Tarifvertrag verhandeln
Gewerkschaften einzelne Arbeitgeber und Vereinigungen
-
andere TV Formen
Branche , Haus Entgelt spezielle wie Ausbildung
-
Bedingung für TV
- §3 1
- Muss Mitglied in tarifgebundener Gewerkschaft sein
-
Anwendungsweisen TV
- Mitglied in GW
- TV ist allgemeinverbindlich §5 , 5
- Inbezugnahme des Arbeitsvertrages
-
Allgemeinverbindlich
- Rechtsnormen erfassen auch die Arbeitnehmer im Betrieb die nicht in einer GW sind
- steht im Tarifregister.de
-
Dynamisch und statischer TV
- Dynamisch: je nach Verfassung
- statisch: mit Datum in bestimmter Form
-
Günstigkeitsprinzip
§4, 3
-
Kann man auf TV Rechte verzichten, oder verwirken
- NEIN, §4, 4
- nur mit Vergleich von TV Partnern gültig, genrell in Praxis nicht möglich.
- Nein §4,4
-
Ausschlussfrist für Geltendmachung von Ansprüchen
- §4,4
- Ausschlusristen können nur im TV vereinbart werden.
- müssen gleich lang sei zw. AN und AG
- §187 Beginn
- zu viel Geld bezahlt und Frist vorbei Pech gehabt.
-
Einstufige Ausschlusfrist
Ansprüche bis zum besimmten Zeitpunkt geltend gemacht wird, schriftlich
-
zweistufige Ausschlussfrist
- mit Klage nach einstufiger Frist Erlaubnis beim Arbeitsgericht,
- falls die Gegenseite die Leistung verweigert. Dauer drei Monate
-
Argumente für TV auf alle AN
- Allgemeingültigkeit
- Gleichheitssatz
- Buchhaltung einfacher
- Keine Disskusion bei Einstellung
- AG treibt keine AN in GW
-
TV mündlich möglich?
NEIN, §1,2
-
Muss AG TV auslegen?
- Ja, §8
- zb am schwarzen Brett oder Intranet oder Personalabteilung
|
|