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Joe Quimby ist Einzelunternehmer. Vorläufiger JÜ vor St. beträgt 2.500.000€. Folgende Vorfälle sind u.a. hierin enthalten und handelsrechtlich erfasst:
Dividenden aus der 20% Beteiligung an der Burns AG i.H.v. 73.625,00€ (nach
KapErSt und SolZ) wurden vereinnahmt. Die damit im Zusammenhang stehenden
Beteiligungsaufwendungen betragen 15.000€ und wurden als Aufwand verbucht:(Ermittlung Einkommensteuer)
- - Dividenden: netto 73.625€, brutto 100.000€ (vor SolZ und KapErSt, dividiert durch (1-25% .(1 + 5,5%)) für Ermittlung Bruttobetrag); 40% steuerfrei nach §3 Nr.40 Buchstabe d EStG (TEV)
- Beteiligungsaufwendungen: nach §3c Abs.2 EStG nur 60% abzugsfähig (40% steuerfrei = 6.000€)
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Joe Quimby ist Einzelunternehmer. Vorläufiger JÜ vor St. beträgt 2.500.000€. Folgende Vorfälle sind u.a. hierin enthalten und handelsrechtlich erfasst:Aufgrund eines Liquiditätsengpasses wurde ein kurzfristiger (2 Jahre Laufzeit) Kredit
aufgenommen. Die Zinsen hierfür belaufen sich auf 100.000€ und wurden als Aufwand
erfasst
Ermittlung Einkommensteuer
Kredit: Betriebsausgabe nach §4 Abs.4 EStG
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Joe Quimby ist Einzelunternehmer. Vorläufiger JÜ vor St. beträgt 2.500.000€. Folgende Vorfälle sind u.a. hierin enthalten und handelsrechtlich erfasst:Für Bewirtungsaufwendungen sind insgesamt Aufwendungen i.H.v. 15.000€
angefallen. (Ermittlung Einkommensteuer)
Bewirtung: Betriebsausgaben, aber nur 70% abzugsfähig nach §4 Abs.5 Nr.2 EStG (Korrektur von 30% = 4500€)
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Joe Quimby ist Einzelunternehmer. Vorläufiger JÜ vor St. beträgt 2.500.000€. Folgende Vorfälle sind u.a. hierin enthalten und handelsrechtlich erfasst:Die Leasingrate für eine Werkzeugfräse betrugen 30.000€ und wurden als Aufwand erfasst. (Ermittlung EInkommensteuer)
Leasing: Betriebsausgabe nach §4 Abs.4 EStG
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Joe Quimby ist Einzelunternehmer. Vorläufiger JÜ vor St. beträgt 2.500.000€. Folgende Vorfälle sind u.a. hierin enthalten und handelsrechtlich erfasst: Es existiert ein festgesetzter Verlustvortrag i.H.v. 1.350.000€ (Einkommensteuer). (Ermittlung Einkommensteuer)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- ↓
- Verlustvortrag (§10d EStG)
- Verlust von 1.350.000€; vortragsfähig sind 1.000.000€ unbeschränkt + 60%*1.470.500€ = 1.882.300€ -> gesamter Verlust kann berücksichtigt werden (Verlustabzug)
- ↓
- zvE
- ↓
- ESt (vereinfacht 45%)
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Joe Quimby: Einzelunternehmer
Ermittlung Gewerbesteuer: Ausgangsgröße sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§...)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
↓
Kürzungen
- Dividenden: netto 73.625€, brutto 100.000€ (vor SolZ und KapErSt; Dividenden sind nach §9Nr.2a GewStG vollständig steuerfrei, da Beteiligung >=15% -> Kürzung um (weitere) 60.000€
- Beteiligungsaufwendungen: können infolge der Steuerfreiheit der Dividenden nach §9 Nr.2a Satz 3 GewStG nicht berücksichtigt werden (steuerfrei)
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Joe Quimby: EinzelunternehmerErmittlung Gewerbesteuer: Ausgangsgröße sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§...)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
↓
Hinzurechnungen
- Entgelte für Schulden (§8 Nr.1 a GewStG)
- 20% Leasingrate (§8 Nr.1d GewStG)
- Freibetrag -100.000€
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- Hinzurechnung von 25%
- ↓
- Freibetrag (§11 GewStG)
- ↓
- GewerbeertragGewerbesteuermessbetrag (3,5%)
- Gewerbesteuer (350%)
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Joe Quimby: Einzelunternehmer: Ermittlung Gewerbesteuer: Ausgangsgröße sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§...)
Anrechnung der GewSt auf die Einkommensteuer nach...
- §35 EStG
- ↓
- ESt (vereinfacht 45%)
- Anrechnung min(3,8;350%)* Gewerbesteuermessbetrag
- ↓
- ESt nach Anrechnung
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Joe Quimby: Einzelunternehmer: Ermittlung Gewerbesteuer: Ausgangsgröße sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§...)
Solidaritätzuschlag
- Bemessungsgrundlage ist festgesetzte ESt
- SolZ (Steuersatz 5,5%)
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Personunternehmen:Gewerbesteuer, Dividende, Beteiligung >= 15%
Kürzung: Dividenden sind nach §9 Nr.2a GewStG vollständig steuerfrei
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Gewerbesteuer; Beteiligungsaufwendung
Kürzung: können infolge der Steuerfreiheit der Dividenden nach §9 Nr.2a Satz 3 GewStG nicht berücksichtigt werden (nicht abzugsfähig)
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Gewerbesteuer: Entgelte für Schulden
Hinzurechnungen: Entgelte für Schulden §8 Nr.1a GewStG
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Gewerbesteuer: 20% Leasingsrate
Hinzurechnung: 20% Leasingsrate §8 Nr.1d GewStG
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Gewerbesteuer: hinzurechnungen;Freibetrag
-100.000€
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Gewerbesteuer: Hinzurechnung von...
25%
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Gewerbesteuer: Freibetrag i.H.v 24.500€
§11 GewStG
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Gewerbesteuermessbetrag
3,5%
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Anrechnung der GewSt auf die Einkommensteuer nach §35 EStG
§35 EStG
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ESt (vereinfacht 45%)
Anrechnung min ()
min (3,8;350%)*Gewerbesteuermessbetrag
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Solidaritätszuschlag: Bemessungsgrundlage ist
festgesetze ESt
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