Ertragsbesteuerung VL 2

  1. Grundlagen der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung
    Steuerfreie Einnahmen
    Markteinkommen: Steuerobjekt der Einkommensteuer
    •  Aber: Differenzierung zwischen steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünften
    •  Bestimmte Einkünfte werden in § 3 EStG steuerfrei gestellt
  2. Grundlagen der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung
    Steuerfreie Einnahmen

     Steuerbefreiungen nach § 3 EStG (Auswahl)
    •  objektive Steuerbefreiung -> Vermischung unterschiedlicher Normen
    •  bestimmte Sozialtransfers, z.B.
    • • Nr. 2: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld
    • • Nr. 68: Hilfe für Hepatitis-C-Kranke

    •  bestimmte Stipendien etc. (z.B. Nr. 42: Fulbright-Stipendien -> 11, 44)
    •  bestimmte Gehaltsbestandteile (z.B. Nr. 51: Trinkgelder)
    •  bestimmte Sachleistungen oder Aufwandsentschädigungen
    • - Nr. 26: Übungsleiter-Freibetrag
    • - Nr. 26a: Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten (Konkurrenz zu Nr. 26)
    • - Nr. 33: Überlassung von Berufskleidung
    •  bestimmte Entschädigungen oder Abfindungen (z.B. Nr. 27: landw. Produktionsaufgaberente)
    •  Halb-/Teileinkünfteverfahren (Nr. 40, 41)
    •  Bezüge ausländischer Diplomaten (Nr. 29)
    •  private Alterssicherung (z.B. Nr. 62: obligatorische AG-Beiträge zu AN-Zukunftssicherung
  3. Grundlagen der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung

    Nettoprinzipien in der steuerlichen Gewinnermittlung

     Gewinnermittlung im Einkommensteuerrecht
     Ziel: Ermittlung des disponiblen Einkommens als Maßstab objektiver und subjektiver Leistungsfähigkeit

    •  Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfasst nicht nur die Vermögenszugänge, sondern
    • vielmehr das wirtschaftliche Ergebnis
    •  Gewinnermittlung als Oberbegriff für die einkunftsartenbezogene Ermittlung des Reinertrag
  4. Grundlagen der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung

    Nettoprinzipien in der steuerlichen Gewinnermittlung



     Durchführung der Gewinnermittlung (objektive Leistungsfähigkeit)
    •  Einkommensdefinition: Mischung aus Reinvermögenszugangsprinzip und Quellenprinzip
    •  Zeitliche Komponente: Mischung aus Periodisierungsprinzip und Zahlungsprinzip
    •  Dualismus der Gewinnermittlung
    • • Ermittlung des Unterschiedsbetrags zwischen Erwerbseinnahmen und
    • Erwerbsaufwendungen („Gewinn“ als Oberbegriff)

    • Genauer: Ermittlung des Gewinns für die Gewinneinkunftsarten
    • Genauer: Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten für
    • die Überschusseinkunftsarten
    •  Nominalwertprinzip: keine Berücksichtigung von Geldentwertungen
    •  Personelle Zurechnung von Einkünften: Person, die die Einkünfte erwirtschaftet
  5. Grundlagen der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung

    Nettoprinzipien in der steuerlichen Gewinnermittlung

    Idee des objektiven Nettoprinzips
    •  Steuerlich belastet werden soll das wirtschaftliche Ergebnis als Maß für steuerliche Leistungsfähigkeit
    •  Bestimmung der Einkünfte als Erwerbsbezüge – Erwerbsaufwendungen
    •  BVerfG: gleichheitsrechtliches Folgerichtigkeitsgebot
  6. Grundlagen der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung

    Nettoprinzipien in der steuerlichen Gewinnermittlung
     Objektives Nettoprinzip: Berücksichtigung von Erwerbsaufwendungen
    •  Problem allgemein: Abgrenzung zwischen Erwerbs- und Privatsphäre
    • • Finales Handeln zu Erwerbszwecken (steuerlich zu beachten)
    • • Finales Handeln zu Privatzwecken (steuerlich unbeachtlich)
    •  Lösung über Veranlassungsprinzip
    • • Kausalbeziehung zwischen finalem Handeln und Erfolg von Bezügen und Aufwendungen
    • • Problem: rechtsdogmatische Bestimmung des Prinzips

     gesetzliche Konkretisierung: § 9 Abs. 1 EStG: kausal vs. § 4 Abs. 4 EStG: final
  7. Grundlagen der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung

    Nettoprinzipien in der steuerlichen Gewinnermittlung

    Problem der finalen Interpretation
    •  Gesicherte Erträge, Winfdall profits
    •  Aufwendungen nach Beendigung der Aktivität
    •  Unfreiwillige Aufwendungen: Risikofolgen
    •  Abwehraufwendungen: zur Abwehr anderer (höherer) Aufwendungen,
    • nicht zur Erhöhung von Erträgen
  8. Grundlagen der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung
    Nettoprinzipien in der steuerlichen Gewinnermittlung

     Objektive vs. subjektive Interpretation des Begriffs der Erwerbsaufwendungen
     Objektiver Zusammenhang (kausal): Aktivität ->Aufwendung -> Einnahmen

    •  Subjektiv-final: gleichgültig, ob Aufwendung objektiv zur Förderung der Aktivität
    • notwendig, geeignet, üblich oder angemessen
    •  Rechtsprechung: objektiv-subjektiv
    • • objektiver Förderungszusammenhang + subjektive Förderungsabsicht
    • • Erwerbsaufwendungen sind „alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlaßt
    • sind ... Eine solche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit
    • dem Beruf besteht und wenn subjektiv die Aufwendungen zur Förderung des Berufs
    • getätigt werden.“ (BFH-Urteil vom 20.11.1979, VI R 25/78, BStBl. II 1980, 75)

    •  Selbstbestimmung der Aufwendungen: freie Entscheidung über Notwendigkeit, Zweck
    • und Höhe der Aufwendungen  aber: mögliche Indizien für Privatveranlassung

     Problemfelder: Risikofolgen beim Verlust von Wirtschaftsgütern
  9. Grundlagen der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung
    Nettoprinzipien in der steuerlichen Gewinnermittlung

    Problem: bestimmender Ursachenkreis resultiert aus Privat- und Erwerbsursachen
     Gemischte Veranlassung: Zuordnung zur Erwerbs- oder Privatsphäre (?)

     Ist Erwerbsursache wesentlich für Erwerbsaufwendungen (?)
  10. Grundlagen der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung
    Nettoprinzipien in der steuerlichen Gewinnermittlung

     Definition von Erwerbsaufwendungen
    •  Identische Interpretation der Begriffe Werbungskosten und Betriebsausgaben
    •  Veranlassung wird subjektiv und objektiv aus finaler Handlungslehre determiniert
    •  Vergeblichkeit der Aufwendungen möglich  Privataufwendungen
    •  Zeitliche Verschiebung der Aufwendungen möglich (vorab, nachträglich)
    •  Privatausgaben als Abgrenzung zu Erwerbsaufwendungen (§ 12 EStG)
  11. Grundlagen der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung

    Nettoprinzipien in der steuerlichen Gewinnermittlung

     Typisierung von Erwerbsaufwendungen
    •  Gehen allgemeinen Aufteilungs- und Abzugsgrundsätzen vor
    •  Beispiele
    • - Arbeitsmittel (Wirtschaftsgüter, Werkzeuge, Computer, usw.)
    • - Arbeitszimmer, Telefonkosten
    • - Bewirtung, Verpflegungsmehraufwendungen
    • - Doppelte Haushaltsführung, Umzugskosten
    • - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
    • - Fort- und Ausbildungskosten
    • - Geschenke, Kleidung
    • - Kraftfahrzeugkosten, Reisekosten
  12. Die Gewinneinkunftsarten

    Bedeutung und Funktion der Einkunftsarten

    Funktion der Einkunftsarten
    •  Grundsatz der synthetischen Einkommensteuer (-> teilweise Durchbrechung mit der Abgeltungsteuer)
    •  Erhebungstechnik: praxistaugliche Abgrenzung des Erwerbseinkommens
    • - Reinvermögenszugangstheorie->Besteuerung des zusätzlichen Konsumpotenzials
    • - Quellentheorie ->Besteuerung von periodischen Quellen ohne Substanzänderungen
    • - Aktuelle Tendenz: Quellentheorie wird verdrängt
    • - Sieben Einkunftsarten folgen unterschiedlichen Theorien







     Gezielte Steuervergünstigungen durch steuerfreie Einnahmen
  13. Die Gewinneinkunftsarten
    Bedeutung und Funktion der Einkunftsarten
    Rechtliche Bedeutung der Qualifikation einer Einkunftsart
    •  Feststellung der sachlichen Steuerpflicht
    •  Ermittlung der Bemessungsgrundlage
    • - Einkünfteermittlung
    • - Veräußerungsgewinnbesteuerung
    • - Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen
    • - Möglichkeiten zum Verlustausgleich und –abzug
    •  Erhebungsform der Einkommensteuer (z.B. durch Quellensteuern)
    •  Pauschalierungen (z.B. Erwerbsaufwendungen)
    •  Andere Steuern (z.B. Anrechnung der GewSt auf die ESt)
    •  Tarif, Tarifvergünstigungen
  14. Die Gewinneinkunftsarten

    Bedeutung und Funktion der Einkunftsarten

     Grundsatz der Einkünftezurechnung: Individualbesteuerung
     allgemein: Einkommen = Ergebnis der (entgeltlichen) Teilnahme durch Verwertung von Leistungen am Markt

    •  § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG: Der Einkommensteuer unterliegen Einkünfte [...], die der Steuerpflichtige [...] erzielt.
    • - Zurechnung bei der Person, die Tatbestand erfüllt = Disposition über Leistungserstellung
    • - Tätigkeiten: Vermarktung, Erwirtschaften, Arbeitseinkünfte (selbständig, nicht selbständig)
    • - Vermögenseinkünfte: Nutzungsüberlassung von Vermögen, Gebäuden usw.
    • - Übertragung von Einkünften ist Vermögensverwendung
    •  Konkretisierung durch Einkünftetatbestände der sieben Einkunftsarten
  15. Die Gewinneinkunftsarten

    Bedeutung und Funktion der Einkunftsarten
     Problem: fehlender Interessengegensatz bei Einkommenszurechnung
    •  Familienangehörige (Ehepartner, Realsplitting mit Kindern)
    • • Zivilrechtliche Anerkennung von Verträgen unter Familienangehörigen möglich
    • • Steuerrecht folgt Zivilrecht: Vertag ist eindeutig, ernstlich vereinbart, zivilrechtlich
    • wirksam zustande gekommen, tatsächlich durchgeführt
    •  Aber: teilweise Disposition möglich
  16.  Bestimmung der Einkünfte (§ 2 Abs. 2 EStG)
    •  Dualismus der Einkünfteermittlung: Reinvermögenszugangs- vs. Quellentheorie ->
    • Bilanzierung vs. Kassenrechnung
    • - Gewinn: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit
    • - Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten: übrige Einkünfte
    •   Besonderheiten für Kapitaleinkünfte (Abgeltungsteuer)
    •   Besonderheiten bei Ehegatten: getrennte Ermittlung der Einkünfte, Zusammenveranlagung: Zusammenrechnung der Einkünfte
  17. Die Gewinneinkunftsarten
     Durchführung der Gewinnermittlung im Einkommensteuerrecht
    •  Gewinn = Saldo aus Erwerbseinnahmen und Erwerbsausgaben
    •  Ziel: Ermittlung des disponiblen Einkommens als Maßstab objektiver und subjektiver
    • Leistungsfähigkeit
    •  Gewinnermittlung folgt Reinvermögenszugangs- und Quellentheorie der EK-Arten
    • - Gewinneinkunftsarten: Gewinn = Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben
    • - Überschusseinkunftsarten: Überschuss = Einnahmen – Werbungskosten
  18.  Überblick zur Gewinnermittlung
     Arten der Gewinnermittlung: Unterschiede in der zeitlichen Erfassung der Einnahmen und Ausgaben -> Kassenrechnung vs. Bilanzierung

    •  Abgrenzung der Gewinnermittlung bei den Gewinneinkunftsarten zu der
    • Gewinnermittlung bei den Überschusseinkunftsarten -> Bestimmung des
    • Betriebsvermögens (betriebliche Veranlassung)
  19. Gewinnermittlungsarten: Betriebsvermögensvergleich
    •  Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG:
    • • Anwendungsbereich: Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige
    • • Gewinn: Differenz von Endvermögens und des Anfangsvermögens eines Wirtschaftszeitraums

    •  Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 5 EStG
    • • Anwendungsbereich: Gewerbetreibende mit Buchführungspflicht oder freiwillig
    • - derivative Buchführungspflicht über §140AO:Transformation ins Steuerrecht
    • - originäre Buchführungspflicht über §141AO:gewinn-/umsatzabhängig, subsidiär zu §140 AO, Bedeutung für Einzelkaufleute über § 241a HGB
    • • Gewinn: s.o., zudem Berücksichtigung von Bilanzierungsregeln nach § 5 EStG
    • (Maßgeblichkeitsgrundsatz)
    •  Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
    • • Anwendungsbereich: Land- und Forstwirte, selbstständig Tätige und bestimmte (kleinere)
    • Gewerbetreibende (keine Buchführungspflicht

    • Gewinne: Gegenüberstellung der Cash-Flows; diverse Durchbrechungen
  20. Die Gewinneinkunftsarten

    Allgemein: Bilanzvergleiche nach §§4 Abs.1, 5EStG
    •  Periodisierung der Erfolgsrechnung: Vergleich der Betriebsvermögen abgeleitet aus Vermögensübersicht
    • (= Bilanz) unter Beachtung steuerlicher Bewertungsregeln
    •  Keine Differenz von Vermögenszuflüssen (Kassenrechnung)
    •  Ableitung aus Bilanzierungsregelungen
  21. Die Gewinneinkunftsarten

    Betriebsvermögensvergleich nach §4 Abs.1 EStG
    •  Vergleich zweier Eigenkapitalgrößen (Betriebsvermögen) innerhalb eines Wirtschaftsjahres
    •  Betriebsvermögen als Aktiva (Vermögen) abzüglich Passiva (Schulden)
    •  Korrektur um Gewinnerwendung (Einlagen, Entnahmen)
    •  Buchungstechnik; Berücksichtigung von erfolgswirksamen und erfolgsunwirksamen
    • Geschäftsvorfällen
    •  Betriebsvermögen: Gesamtheit aller aktiven und passiven WG (notwendig, gewillkürt, privat)
    •  losgelöst von Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung
  22. Die Gewinneinkunftsarten

     Gewinnermittlungsart soll Gewinnhöhe nicht beeinflussen -> identischer Totalgewinn
     Buchführung von Betriebsanfang bis Betriebsende als geschlossenes Ganzes

     Abweichungen lediglich in Periodengewinnen
  23. Die Gewinneinkunftsarten

     Gewinnermittlung durch Bilanzierung i.V.m § 5 EStG
    •  Grundsatz: Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG
    • • Sonderregelung gegenüber § 4 Abs. 1 EStG (allerdings ohne bedeutsame
    • Unterschiede)
    • • Regelungen für Ansatz der WG: Gewinn leitet sich aus GoB ab (Maßgeblichkeitsprinzip)

    •  Maßgeblichkeitsprinzip -> Idee: Vereinfachung, gleiche Bilanzierungszwecke
    • - Materielle Maßgeblichkeit: Ansatz des Betriebsvermögens nach GoB
    • - Formelle Maßgeblichkeit: Frage der Bewertung des BV nach GOB
    • + Diverse Ausnahmen (z.B. § 5 Abs. 6 EStG, v.a. §§ 5-7 EStG)
    • + Bewertung richtet sich primär nach steuerrechtlichen Vorschriften

    • - Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG
    • - Trend:
    •  + Immer stärkere Divergenzen zwischen HB und StB (BilMoG)
    • +  Zukunft des Maßgeblichkeitsprinzips ungewiss
  24. Die Gewinneinkunftsarten
     Einnahme-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG):
    •  Wahlrecht für Freiberufler und Kleingewerbetreibende
    •  Überschuss der Betriebseinnahmen über Betriebsausgaben: Prinzip der Kassenrechnung,
    • aber: weiterhin Totalgewinnidentität
    •  Erfassung von Geldzu- und –abgängen

    •  keine Berücksichtigung von durchlaufenden Posten (aber: USt)
    •  keine Berücksichtigung von Darlehen (Aufnahme, Rückzahlung), keine
    • Periodisierungselemente wie RAP, Rückstellungen
    •  Durchbrechungen der Kassenrechnung
    • • abnutzbares Anlagevermögen: Periodisierung (§ 4 Abs. 3 S. 3 EStG: AfA,Sammelposten)
    • • nicht abnutzbares Anlagevermögen: keine Auswirkung der AK/HK, Berücksichtigung bei
    • Abgang der WG, Saldierung mit Veräußerungserlös, gesonderte Aufzeichnung

    • • Umlaufvermögen: grundsätzlich Berücksichtigung von BA, BE
    • - bestimmte Durchbrechungen zur Missbrauchsvermeidung (§ 4 Abs. 3 S. 4 EStG)
    • - Berücksichtigung der BA bei Abgang (BE)
  25. Die Gewinneinkunftsarten
     Überblick der Gewinneinkunftsarten
    •  Trennung der Gewinneinkunftsarten untereinander eher historisch begründet
    •  Subsidiaritätsprinzip: Haupteinkunftsarten gehen Nebeneinkunftsarten vor
    •  Einkünfte aus Gewerbebetrieb als zentrale Norm der unternehmerischen Tätigkeit
    •  Land- & Forstwirtschaft und „Selbständige“ Tätigkeit als Negativabgrenzung zu den
    • gewerblichen Einkünften
  26. Die Gewinneinkunftsarten

    Zentrale Rechtsquelle der Gewerblichkeit
    • - Definition: §15 Abs.2 S.1 EStG
    • - Gilt für alle Gewinneinkunftsarten
    • - Konkretisiertung der Gewinneinkunftsarten durch Ausschluss von EK aus L+F, EK aus S
  27. Die Gewinneinkunftsarten

    Merkmale für alle Gewinneinkunftsarten
    • - Selbständigkeit
    • - Nachhaltigkeit
    • - Gewinnerzielungsabsicht
    • - Beteiligung am allgemeinen Verkehr
    • - keine private Vermögensverwaltung
  28. Die Gewinneinkunftsarten
     Steuerpflicht von Veräußerungsgewinnen im Betriebsvermögen
    •  Grundsatz: Erfassung von realisierten Vermögensmehrungen im BV
    •  Differenzierung zwischen notwendigen & gewillkürten Betriebsvermögen
    •  Arten von Veräußerungsgewinnen im Betriebsvermögen: Gewinne aus der Veräußerung

    • • Einzelner Wirtschaftsgüter (AV/UV)
    • • Ganzer Betriebe/Teilbetriebe (Veräußerungsgewinn = Veräußerungserlös – EK)
  29. Die Gewinneinkunftsarten
     Betriebsveräußerungen
    •  Gewinne bereits durch „reguläre“ Gewinnermittlung erfasst
    •  Konstitutive Regelung zur Steuerbegünstigung von stillen Reserven
    •  Steuererleichterungen durch z.B. §§ 14, 14a, 16, 18 Abs. 3 EStG
    •  Förderungsvarianten
    • • Freibeträge (i.d.R. mit Freigrenz-Elementen -> Abschmelzmodell)
    • • Tarifvergünstigungen (§ 34 EStG -> Fünftelregelung, halber Durchschnittssatz)
  30. Die Gewinneinkunftsarten

     Veräußerung im Bereich der Überschusseinkunftsarten
    •  Durchbrechung der quellentheoretischen Ausgestaltung
    •  Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG)
    • • Fiktion der privaten Einkünfte als gewerbliche Gewinne
    • • steuerliche Erfassung der Vermögensmehrung bei wesentlicher Beteiligung

     Veräußerungsgewinne bei der Abgeltungsteuer (ggf. Spekulationsfrist)
  31. Die Gewinneinkunftsarten
     Abgrenzung der gewerblichen Einkünfte untereinander
    •  Prüfung der allgemeinen Kriterien für eine unternehmerische Tätigkeit (§ 15 Abs. 2 EStG)
    •  Negativabgrenzung ggü. EK aus L&F und EK aus S
    •  Ergebnis: EK aus G (?)
  32. Selbständigkeit
    • - Abgrenzung zur nichtselbständigkeit
    • - Handel auf eigene Rechnung und Gefahr
  33. Nachhaltigkeit
    • - Abgrenzung zu nicht steuerbaren Einkünften, gelegentlichen Leistunge, privaten VG
    • - Tätigkeit mit Wiederholungsabsicht, bei mehrmaligen Handeln gegeben
    • - auch bei einmaliger Tätigkeit möglich
  34. Gewinnerzielungsabsicht
    • - Abgrenzung zur Privatsphäre, keine Liebhaberei
    • - erwarteter positiver Totalgewinn
  35. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
    • - ABgrenzung der nicht steuerbaren Sphäre
    • - Angebot von Leistungen an die Allgemeinheit gegen Entgelt
  36. keine private Vermögensverwaltung
    • - Verwaltung der Vermögenssubstanz: Fruchtziehung steht im Vordergrund
    • - verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien -> idR. Vermögensverwaltung (§14 S.3 AO)
    • - Abgrenzungsbeispiel: Drei- Objekt- Grenze
  37. Definition von L+F-Einkünften
     planmäßiger Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse (R 15.5 EStR)

    •  Abgrenzung zu Gewerbebetrieb: Schwerpunkt der Tätigkeit nicht mehr Erzeugung von Pflanzen oder
    • Pflanzenteilen; Beurteilung über quantitative Aspekte

    •  Beispiele für Betriebe nach § 13 Abs. 1 S. 1 EStG
    • - Urproduktion: Land- und Forstwirtschaft, Wein und, Gartenbau etc.
    • - extensive Tierzucht und –haltung (sonst Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
    • - sonstige L+F-Nutzung: Fischzucht, Imkerei, Jagd, Saatzucht...
  38. Definition von L+F-Einkünften
    Abgrenzungsfragen zur gewerblichen Tätigkeit
    •  Nebenbetriebe: Be- und Verarbeitungsbetriebe, Substanzbetriebe und Verwertungsbetriebe
    • - dient dem Hauptbetrieb und ist kein Gewerbebetrieb
    • - Be- und Verarbeitungsbetriebe: Verarbeitung Getreide zu Mehl, Bäume zu Holz, Milch zu Käse -> Be- oder Verarbeitung auf der ersten Stufe
    • - Verwertungsbetriebe: Übernahme und Entsorgung organischer Abfälle ohne weitere Be- oder Verarbeitung
    •  Handelsgeschäft: Absatz der eigenen Erzeugnisse ->Vermarktung im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft (EK aus L&F)
    •  Abgrenzung zu eigenständigen (weiteren) gewerblichen BetriebenWeiterverarbeitung der Produkte auf der 2. Be- und Verarbeitungsstufe (Art der Produktveränderung)
    •  Verwertung von organischen Abfällen, Gewinnung von Energie
  39. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

    analoge Anwendung  der Mitunternehmerschaft (§13 Abs.7 EStG)
    •  vertraglich vereinbartes Gesellschaftsverhältnis
    •  Bestehen eines wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses
    •  Rechtsfolge: Aufteilung des Gewinns auf die Gesellschafter
  40. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

    weitere Besonderheiten
    •  Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG)
    •  besondere Gewinnermittlung für Weinbau
    •  Freibetrag: 900 € (§ 13 Abs. 3 EStG)
    •  Betriebsveräußerung (§§ 14, 14a, 16 EStG)
    •  Keine Gewerbesteuer
    •  Außerordentliche Einkünfte aus Forstwirtschaft (§ 34b EStG): Holznutzungen
    • • Tarifvergünstigung (Fünftelmethode)
    • • pauschale Gewinnermittlung
  41. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    Nebenerwerbslandwirte, Kleinflächenbewirtschaftung
    •  L+F ist Nebenerwerb, vorrangig für Selbstverbrauch
    •  Verwaltungsvereinfachung: kein L+F bei bewirtschafteter Fläche < 3.000 qm2
  42. Die Gewinneinkunftsarten

    Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb

     Allgemeine Formen gewerblicher Unternehmen
    •   gewerblich tätige Einzelperson (Einzelunternehmer)
    •   Zusammenschluss mehrerer Personen zu gewerblichem Unternehmen (PersU)
    •  Zusammenschluss mehrerer Personen
    • zum Betrieb einer juristisch
    • selbständigen Organisationsform
    • (KapG)  KSt
  43. Die Gewinneinkunftsarten

    Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Personenzusammenschlüsse, die keine gewerblichen Einkünfte erzielen (z.B. L&F, S)
    •  Beispiel: Ärztepraxis,
    • Ingenieurbüro, ...

    •  Private Vermögens-
    • verwaltung
  44. Die Gewinneinkunftsarten
    Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb

     Formen gewerblicher Unternehmen (§ 15 Abs. 1, 3 EStG)
    •  Einzelunternehmer (§ 15 Abs.1 Nr. 1 EStG)
    •  Personenzusammenschlüsse (Personengesellschaften): die Gewinnanteile der Gesellschafter
    • • Einkünftequalifikation (EK aus G): GbR, oHG, KG, stille G.,Unterbeteiligung,...
    • • Einkünftezurechnung an Gesellschafter:  Mitunternehmerbesteuerung (§ 15 Abs.1 Nr. 2 EStG)

     Gewinnanteile des pers. haft. Komplementärs einer KGaA (§ 15 Abs.1 Nr. 3 EStG)
  45. Die Gewinneinkunftsarten

    Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb
     Weitere Formen gewerblicher Einkünfte
    •  Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Infektion/Abfärbung bei Personenzusammenschlüssen
    • (§15 Abs. 3 Nr. 1 EStG)
    • • Ziel: Vermeidung von Abgrenzungsproblemen, Umgehung der GewSt
    • • Abfärbewirkung einer teilweisen gewerblichen Tätigkeit -> Tätigkeit des PersU gilt in vollem Umfang als gewerblich
    • • Gestaltungsmöglichkeit durch Aufspaltung der Tätigkeit
    • • ganz untergeordnete gewerbliche Tätigkeit unbedeutend (1,25%)

    •  Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Prägung (§15 Abs. 3 Nr. 2 EStG): Analogie zur KapG
    • • gewerblich geprägte Personengesellschaften: Personengesellschaften, bei denen
    • - ausschließlicheine/ mehrere KapGes persönlich haftende Gesellschafter sind
    • - und nur diese o.Personen, die nicht Gesellschafter sind, zur Gf. befugt sind
    • • Gestaltungsmöglichkeit
  46. Die Gewinneinkunftsarten
    Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Idee der Mitunternehmerbesteuerung: Gleichstellung von Einzelkaufmann und
    Gesellschaftern
    •  gewerbliche Einkunftsquelle wird durch mehrere Personen verwirklicht
    •  Mitunternehmerschaft als eigenständiges Gewinnermittlungssubjekt
    • • vorgeschaltete einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung abgesondert von
    • Gesellschaftern
    • • Einkünftezurechnung auf einzelne Gesellschafter (Umsetzung Transparenzprinzip)
  47. Die Gewinneinkunftsarten
    Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb

     Gewinnermittlung (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG): gesonderte Ermittlung, additiv
    •   Gewinnanteil: nach Gewinnverteilungsschlüssel
    •   Vergütungen des Gesellschafters von Gesellschaft für Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft,
    • Hingabe von WG: Behandlung wie Vorabgewinne

     Ergebnisse aus Veränderung des Sonderbetriebsvermögens (SBV)
  48. Die Gewinneinkunftsarten
    Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb
     Kriterien für Mitunternehmerstellung
    •  Mitunternehmerinitiative: Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen durch z.B.
    • Entscheidungsbefugnis für Geschäfte

    •  Mitunternehmerrisiko: Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg durch Gewinn- und
    • Verlustbeteiligung (auch stille Reserven, Firmenwert)
    •   Beide Merkmale müssen erfüllt sein; Ausprägung kann variieren
    •   Kriterien i.d.R bei „typischen“ Gesellschaftern der PersG erfüllt
  49. Die Gewinneinkunftsarten
    Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb

     Technik der Gewinnermittlung: Bilanzierung nach 2-Stufen-Theorie
    •  Steuerbilanz der Gesamthand
    •  +/- Ergänzungsbilanzen
    •  = Steuerbilanz 1. Stufe (der PersGes)
    •  +/- Sonderbilanzen (Sonderbetriebsvermögen I und II der Mitunternehmer)
    •  = Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft
  50. Die Gewinneinkunftsarten
    Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb

     Sonderbetriebsvermögen (SBV), Sondervergütungen
     SBV: WG im Eigentum eines Mitunternehmers (nicht aus dem Gesamthandsvermögen), Einsatz im Betrieb

    • • SBV I: dient der Gesellschaft (z.B. Nutzungsüberlassung bei WG)
    • - schuldrechtliche, dingliche Nutzungsüberlassung
    • - nicht: Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Gesellschafters an PersG

    • SBV II: dient der Beteiligung des Gesellschafters
    • Erfassung von Erträgen/Aufwendungen im Zusammenhang mit SBV
    • -> Sonderbetriebseinnahmen (SBE), Sonderbetriebsausgaben (SBA)

     SBE/SBA ohne Bezug zu WG des SBV: Sondervergütungen: z.B. Tätigkeitsvergütungen für Dienstleistungen
Author
huatieulans
ID
325984
Card Set
Ertragsbesteuerung VL 2
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