Altklausur

  1. In Bezug auf IFRS-Abschlüsse wird eine empirische Studie durchgeführt, welche die Gültigkeit
    der folgenden Regressionsgleichung prüfen soll:

    MWt1 = α1 * EKt1 + α2 * JEt1 + α3 * (Goodwillt – Goodwillt-1) + ε
    Es gilt: MW = Marktwert; EK = Eigenkapital.

    Wie ist diese Gleichung zu interpretieren und welchen theoretischen Beitrag vermag eine auf
    dieser Gleichung basierende empirische Studie zu leisten?
    Wertrelevanzstudie (bzw Assoziationsstudien) beschäftigten sich mit der Messung der Wertrelevant. Eine solche Messung setzt ein theoretisches Modell und eine (empirische) Statistik voraus, mit der man die Bedeutung des Modells und seiner Variablen für die Bewertung von Aktien messen kann. 

    • - Das Modell besagt, dass der Marktwert (MW, abhängige Variable) eines Unternehmens durch das EK (unabhängige Variable), des Jahresergebnis (unabhängig Variable) und die Dividenzahlen (unabhängige Variable) sowie einen Störterm (ε) erklärt werden kann. Dabei unterstellt das Modell folgende Wirkungszusammenhänge: 
    • . Bei einer unbeständigen Residualkomponente ist das EK die einzige Bewertungsrelevante Fundamentalgröße
    • . Dagegen sind bei einer beständigen Residualkomponente des JE und die Dividendenzahlungen die einzig bewertungsrelevanten Fundamentaldaten.
  2. Erlösrealisierung IAS 15
    • (1) Identifizierung des Vertrages mit dem Kunden 
    • -> (2) Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtungen 
    • -> (3) Bestimmung des Transaktionspreises 
    • -> (4) Verteilung des Transaktionspreies auf Leistungsverpflichtungen 
    • -> (5) Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen 

    -> Erlöse sind unter best. Voraussetzungen bereits dann zu erfassen, wenn ihre Höhe nach variabel ist (Rabatt, Rückgaberecht, Leistungsvergütung). Erfassung ist erforderlich, wenn "höchstwahrscheinlich" und keine Veränderung.
  3. nach IAS 18.16d...
    die Erlösrealisierung davon ab, ob die Wahrscheinlichkeit der Rückgabe eingeschätzt werden kann.
  4. Die Versandhandels AG liefert unmittelbar vor Weihnachten für 11,6 Mio. EUR Waren aus. Die Kunden haben ein 14-tägiges Rückgaberecht, das zum Stichtag noch nicht abgelaufen ist.Nach den Erfahrungen der Vergangenheit ist mit einer Retourenquote von 20 % zu rechnen.
    Forderung 11,6 Mio. EUR an Umsatz  10 Mio. EUR /an MwSt  1,6 Mio. EUR


    Umsatz 2 Mio. EUR  an Rückstellung  2 Mio. EUR
  5. Kauf mit Rückgaberecht
    Kauf mit Rückgaberecht = Umsatzrealisierung und Abgrenzung von potenziellen Rücklieferungen
  6. Die Brücken AG bilanziert nach IFRS. Im Rahmen der Erstellung einer Brücke, für die eine
    Teilgewinnrealisierung gem. IAS 11 zwingend ist, liegen Ihnen die folgenden Daten vor:



    -  verlässlich geschätzte Auftragserlöse für den gesamten Auftrag 200 T€ und



    -  eindeutig feststellbarer Fertigstellungsgrad nach der ersten Periode 20 %.

    Die gesamten Fertigungskosten lassen sich anhand von Vergangenheitswerten wie folgt schät-
    zen: 70 % 160 T€ und 30 % 190 T€ (d.h. hier ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 T€ zu be-
    rücksichtigen, sofern die vorgegebenen Termine nicht eingehalten werden können).

    Welcher Teilgewinn ist in t1 zu realisieren? Beschreiben Sie detailliert die Herleitung Ihres Vor-
    schlags für die Teilgewinnrealisierung (Problemlösungsmethodik).
    IAS 11 bietet der Bilanzpraxis demgegenüber mit der auf den Fertigstellungsgrad bzw. Leistungsfortschritt abstellenden POC- Methode eine klare Lösung für Fertigunsaufträge, d.h kundenspezifische Auftragsfertigung: " ist das Ergebnis eines Fertigungsauftrags verlässlich zu schätzen, so sind die Auftragserlöse und Auftragskosten i.V.m diesem Fertrigungsauftrag entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag jeweils als Erträge und Aufwendungen zu erfassen, ein erwarteter Verlust sofort als Aufwand zu bilanzieren (IAS 11.22)
  7. Welche Umweltzustände (im Sinne des Transaktionskostenansatzes) sprechen im Kontext der Informationsversorgung der Märkte für eine externe normierte Rechnungslegung (Koordinati-
    onsmechanismus „Hierarchie“)? Greifen Sie drei Umweltzustände auf und verdeutlichen Sie die-
    se jeweils beispielhaft. Allgemeine Ausführungen zum Transaktionskostenansatz sind nicht gefordert.
    • Transaktionskosten sind der Wert des Inputs zur Organisation von Transaktionen. Sie beinhalten Kosten für die Information, Bewertung und Verkauf von Verfügungsrechten an wirtschaftlichen Gütern. 
    • Der Transaktionskostenansatz stellt als Koordinationsmechanismus zur Steuerung von Transaktionen den "Markt" oder die "Hierarchie" zur Auswahl.
    • Als wichtige Umweltzustände sind zu nennen: 
    • - Hohe Unsicherheiten bestehen, sofern sich ex ante sich nicht alle möglichen Umweltzustände erkennen und vertraglich fixieren lassen (Markt). 
    • - Eine hohe Komplexität ist gegen, sofern die Zusammenhänge der Transaktionskosten für die Transaktionspartner unüberschaubar sind (markt). 
    • - Eine hohe Spezifität liegt vor, wenn die Transaktion individuell für einen bestimmten Vertragspartner ausgestaltet wird, hier besteht ein zumeist einseitiges Abhängigkeitsverhältnis (markt). 
    • - Eine hohe Häufigkeit ist gegeben, wenn best. Transaktionen häufig stattfinden bzw sich oftmals wiederholen.
  8. Gehen Sie kurz auf das Maßgeblichkeitsprinzip (Grundsatz der Maßgeblichkeit) ein. Wann wird
    dieses Prinzip durchbrochen?
    • Das Maßgeblichkeitprinzip bedeutet, dass die Wertansätze der Handelsbilanz für die Steuerbilanz maßgeblich sind, d.h in die Steuerbilanz übernommen werden (vgl. §5Abs.1S.1 EStG). Dies gilt jedoch nicht, sofern das Steuerrecht explizit andere Bilanzierungsvorschriften vorsieht. (§5 Abs.2 ff EStG). 
    • Konkret bedeutet der maßgeblichkeitgrundsatz, dass zunächst aus der Buchführung die Handelsbilanz erstellt wird und dann ggfs. Anpassungen vorgenommen werden, um daraus die Stb und damit indirekt den zu versteuernden Gewinn abzuleiten. 

    • Bsp: Ein U macht von dem Aktivierungswahlrecht des §248 Abs.2 S.1 HGB gebraucht und aktiviert in seiner HB Entwicklungskosten i.H.v 1Mio. Das Maßgeblichkeitprinzip besagt, dass dieser Vermögenswert i.H.v 1 Mio€ grundsätzlich in die Steuerbilanz übernommen werden darf. 
    • In dem vorliegenden Fall trifft jedoch das EStG in §5 Abs.2 EStG  eine abweichende Regelung, nach der für immaterielle Wirtschaftsgüter des AV ein Aktivposten nur angesetzt werden darf, wenn sie entgeltlich erworben (und nicht wie hier selbsthergestellt) werden - die Maßgeblichkeit wird hier durchbrochen.
  9. Wie gehen kapitalmarktorientierte Studien grundsätzlich vor, wenn diese versuchen, den
    Informationsgehalt von Rechnungslegungsinformationen nachzuweisen?
    • Kapitalmarktorientierte Studien: 
    •  Rechnunsgslegungsinformationen -> Kursbewegung -> Informationsgehalt 

    • Die zentrale Annahmen kapitalmarktorientierter Suiten lassen sich wie folgt skizzieren: wenn Rechnungslegungsinformationen entscheidungsrelevant sind, dann wirken diese über die Dispositionen der Kapitalmarktteilnehmer (kauf- oder Verkaufentscheidungen) auf die Kurse. Aus beobachtbaren Kursänderungen kann umgekehrt auf den Informationsgehalt geschlossen werden. 
    • Rechnungslegungsinformationen -> unabhängige Variablen
    • Das Kapitalmarktverhalten (gemessen an Kursbewegung) -> abhängige Variable 

    Wird der Einfluss von Rechnungslegungsinformationen auf den Aktienkurs untersucht, so stellt sich die Frage nach der Effizienz des Kapitalmarktes.
  10. RIC
    Relevant ist vor allem RIC zur Bilanzierung nach Frostigkeit gem.IAS 1 sowie die Stellungnahme zur Bewertung von Finanzinstrumenten bei nicht aktiven Märkten. Gleichwohl ist stets einzelfallbezogen zu prüfen, ob die vorgeschlagene Vorgehensweise des RIC wirklich zu sachgerechten Ergebnissen führt.
  11. Agencytheoretischer Ansatz
    Gegenstand des Ansätze sind vertragliche Beziehung zwischen einem Auftraggeber (Prinzipal) und einem Beauftragten (Agent). Der Prinzipal ist bei der Leistungsbeurteligung des Agenten auf Informationen Dritter/ Agent angewiesen. Agent besitzt einen Informationensvorsprung (asymmetrische Informationsverteilung). Zwischen dem Prinzipal und dem Agenten können Interessenkonflikte bestehen: beispielsweise wird ein nicht am EK beteiligter Management (Agent), der ein fixes Gehalt bezieht, nicht geneitgt sein, lohnende Investition zu tätigen, wenn die Durchführung dieser Investitionen einen hohen Arbeitseinsatz erfordert -> Lösung dieser Konfliktes durch externe Rechnungslegung. Dabei wird unterstellt, dass Rechnungslegungsinformationen ein geeignetes Signal hinsichtlich der Leistungsbeurteilung des Managements liefern.
  12. Unterjährige Berichte
    Unterjährige Berichte: unterjährige berichte sind definiert als alle periodenbezoegenen Berichte, die einen Zeitraum von weniger als einem Jahr umfassen. Dabei handelt es sich zumeist um Quartal- und/oder Halbjahresberichte. Ziel der unterjährigen Publizität ist es, zeitnahe und verlässliche Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie die künftige Entwiklicung des Geschäftsjahres zu vermitteln.
  13. Ad hoc-Publizität
    Ad hoc-Publizität: Die Ad hoc-publizität wird in §15 Abs.1 Satz 1 WpHG definiert: Ein Inlandsemittent von Finanzintrumenten muss Insiderinformationen, die ihn unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen.

    Zweck der Ad-hoc Publizität ist es, einen gleichen Informationsstand der Marktteilnehmer durch eine schnelle und gleichmäßige Unterrichtung des Marktes zu fördern, um die Bildung unangemessener Börsenpreise zu vermeiden.
  14. Konzept des ökonomischen Gewinns:
    • sieht den Betrag als ausschüttungsfähig an, der dem Unternehmen in einer Periode entnommen werden kann, ohne dass sich das Erfolgskapital vermindert. Das Erfolgskapital ist der Barwert der erwarteten Einzahlungsüberschüsse.
    • Der ökonomische Gewinn ist demnach als positive Differenz zwischen Unternehmensgesamtwert am Ende der Periode und am Anfang dieser Periode definiert.
  15. Vertrter des Asset- liability Ansatzes....
    sind der Auffassung, der Periodengewinn sei grundsätzlich nach dem Konzept des ökonomischen Gewinns zu ermitteln. Aufgrund von Ermittlungsproblem sind ersatzweise die zutreffenden Werte der Vermögens- und Schuldposten herauszuziehen. Eine CF-Orientierung ist auf Marktpreise für die einzelnen assets und liabilities zurückzugreifen.
  16. Begriff und Aufgabe von GoB
    • 234 Abs.1 verpflichtet alle Kaufleute zur Beachtung der GoB.
    • jede Frage, dich sich nicht nach gesetzlichen Einzelvorschriften beurteilt, beantworten die GoB”. Die Verpflichtung zur Beachtung der GoB findet sich auch in der Generalform in den Einzelabschluss (§264 Abs.2 Satz 1 HGB)
  17. Deduktive Methode
    Der Gesetzgeber bezweckt mit seinem Gesetz etwas. Daher muss die Auslegung sich am Gesetzeszweck orientieren. GoB wäre demnach durch Nachdenken zu ermitteln d.h durch logische Ableitung aus den Abschlusszwecken bzw. den Funktionen.
  18. Hermeneutische Methode:
    ist die übliche Methode der Auslegung von Rechtsnormen. Wird als die Fertigkeit im ganzheitlichen Auslegen von texten bezeichnet.  Bedeutsame Kriterien  für die Auslegung sind vor allem zu nennen: Wortlaut und Wortsinn der gesetzlichen Vorschriften, Bedeutungszusamenhang der gesetzlichen Vorschriften, teleologische Auslegung; Entstehungsgeschichte des Gesetzes und Ansichten des Gesetzgebers. Kernidee ist, dass das Ganze aus dem Einzelnen und das Einzelne aus dem ganzen verstanden werden muss.
  19. Periodenabgrenzung
    • Demnach sind die Ein-und Auszahlungen nicht im Zeitpunkt ihres Zu-oder Abflusses ergebniswirksam zu verrechnen, sondern werden den Perioden zugerechnetm denen sie wirtschaftliche zugehören. Für die Periondenabgrenzung ist der Zeitpunkt der Ertragsrealisation bedeutsam, Dabei stellt IASB Framework darauf abm einen Ertrag dann in der GuV zu erfassen wenn der Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. Vereinfacht formuliert stellen die IFRS auf eine Realisierbarkeit ab,
    • dagegen legen die detuschen GoB das REalisationsprinzip tendenziell strenger aus. Zumeist bildet der Gefahrenübergang an den Kunden den Realisationszeitpunkt d.h Ergebnisbeiträge werden zu einm späteren Zeitpunkt in der GuV erfasst.
  20. Durchbrechungen der Stetigkeit und bilanzielle Behandlung :
    • in IAS 8.14-31 normiert.
    • zulässig, wenn dieser von einem anderen Standard oder einer anderen Interpretation gefordert wird. Durchbrechungen kommen auch bei Rechnungslegungsfehlern der Vorperiode, die in der aktuellen Berichtsperiode aufgedeckt werden, in Betracht.
  21. beizulegende Zeitwert
    Beim beizulegenden Zeitwert handelt es sich um die MArkteinschätzung des Barwertes der künftig aus dem Vermögenswert erzielbaren Cashflows. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes folt einer Stufenkonzeption (auch fair value- Hierarchie)
  22. Disagio
    ist der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag, so liegt ein Unterschiedsbetrag (Disagio) vor. Das Disagio darf im HGB-Abschluss in den aktiven Rap aufgenommen werden. Steuerrechtlich betsteht für solche Abgrenzungsposten (Darlehnsdisagio beim Schuldner) eine Aktivierungspflicht.
  23. Steuerabgrenzung – AnsatzkonzepteTiming Konzept: dabei lassen sich drei Arten von Ergbnisdifferenzen unterscheiden:
    - zeitlich begrenzte Differenzen, die sic him Zeitablauf wieder ausgleichen (beispielweise gleichen sich die aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden resultierenden abweichenden Abschreibungsbeträge in der HAndels- und Steuerbilanz nach Ende der Nutzungsdauer wieder aus.

    -Permanente Differenzen: entstehen dadurch, dass bestimmte Ergebniskomponenten entweder unr in der Handels- oder nur in der Steuerbilanz berücksichtigt werden- Ein Umkehreffekt ergibt sich in der Zukunft nicht Beispielweise sind Investitionszulage steuerfrei; diese wirken jedoch handelsrechtlich ergbniserhöhend.


    - Quasi permanente Differenzen: gleichen sich gewöhnlich erst am Ende der Lebenszeit des Unternehmens aus (weicht z.B die Zugangsbewertung (anschaffungskosten) bei einem Gründstück handels- und steuerrechtlich voneinander ab, kommt es erst dann zu einer Ergebnisumkehrung, wenn das U liquider oder das Grundstück veräußert wird)
  24. Immaterielle Vermögenposten – Ansatz und AUsweis
    NAch IAS 38.18 ist ein selbst geschaffener (originärer) oder erworbener (derivative) immaterieller Vermögenswert dann anzusetzen, wenn die Voraussetzungen in IAS 38.8-17 und die Ansatzkriterien in IAS 38.21-23 gegeben sind:

    - Identifizierbarkeit (IAS 38.11 f.) : Der Vermögenswert muss sichh eindeutig von einem Goodwill unterscheiden, der dann anzusetzen ist, wenn im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses mehr bezahlt würde als der Zeitwert der Vermögenswerte abzüglich der Schulden (IAS 38.11)

    - Kontrolle (IAS 38.13 ff) : ist gegeben, wenn das U die Macht hat, den wirtschaftlichen NUtzen aus dem Vermögenswert zu ziehen und seine Verwendung durch Dritte zu beschränken. Dagegen wird z.B eine Kontrolle über den künftigen wirtschaftlichen Nutzen von besonders gut ausgebildetem Personal für ausgeschlossen gehalten (IAS 38.15)

    - künftiger Nutzenzufluss ( IAS 38.17): künftiger wirtschaftlicher NUtzen kann durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen aber auch durch Kosteneinsparungen oder andere Vorteile, die aus der Nutzung des Vermögenswertes resultieren, entstehen.

    - Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Nutzenzuflusses (IAS 38.21a) :

    - Zuverlässige Ermittelbarkeit der Kosten (IAS 38.21b)
  25. EIne Wertaufholung für einen zuvor außerplanmäßig abgeschriebenen GoF kommt grundsätzlich nicht in Betracht.
    Nach §280 Abs.1 HGB muss einer Wertaufholung eine außerplanmäßige Abschreibung auf einen Vermögensgegenstand vorausgegangen sein. Beim derivative GoF handelt es sich jedoch nach h.M nicht um einen Vermögensgegenstand.
  26. Rücklagen
    Während das gezeichnete Kapital das feste Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft zeigt, gehören die Rücklagen zu den variable Eiegnkapitalkonten. Rücklagen bilden im allgemeinen Sprachgebrauch “Reserven für schlechte Zeiten”. Ebenso bilden bilanzielle Rücklagen als variable Puffer zum Ausgleich von Verlusten, bevor das gezeichnete Kapital gemindert wird.Rücklagen erhöhen die Haftungsbasis des U und geben den Gläubigern zusätzliche Sicherheit.
  27. Kapitalrücklage
    die Kapitalrücklage umfasst das von den Anteilseignern stammende EK, welches über das gezeichnete Kapital hinausgeht. Diese Rücklagen sind gem IAS 1.78e in der Bilanz oder den notes zu zeigen. Einstellungen in die Kapitalrücklage sind für die folgenden Posten vorzunehmen: + Agio bei der Ausgabe von Anteilen sowie von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte.

    Einstellungen in die Kapitalrücklagen berühren auch nicht die Ergebnisverwendungsrechnung
  28. Gewinnrücklagen
    Gewinnrücklagen werden aus dem Jahresergebnis gebildet und sind gesondert auszuweisen.

    Der Begriff Gewinnnrücklagen soll zum Ausdruck bringen, dass es sich hierbei um Rüclagen aus dem erwirtschafteten Jahresergenis handelt, d.h. die Rücklagenbildung erfolgt aus dem U heraus.
  29. aktive Steuerabgrenzung
    • wenn Passiva zu hoch bewertet, z.B Bildung einer Drohverlustrückstellung § 249 I HGB, §5 IV a EStG 
    • aktive latenter Steuer an latenter Steuerertrag
  30. Bestandtele der Herstellungskosten
    Sonderfall
    fertigungsbez. Finanzierungskosten
    • deutsche GoB: Wahlrecht 
    • IFRS : Pflicht
    • StB: Wahlrecht
  31. Bestandtele der Herstellungskosten

    Verwaltungsbereich
    technische Verwaltung
    allgemeine Verwaltung
    technische Verwaltung bei alle 3 Pflicht 

    • allgemeine Verwaltung: 
    • - deutsche GoB: Wahlrecht
    • - IFRS: Verbot
    • - Steuerrecht: Wahlrecht
  32. Bestandtele der Herstellungskosten

    Sozialer Bereich
    mit Fertigungsbezug
    ohne Fertigungsbezug
    • mit Fertigungsbezug: bei alle 3 Pflicht 
    • ohne Fertigungsbezug: 
    • - deutsche GoB: Wahlrecht 
    • - IFRS: Verbot
    • - Steuerrecht: Wahlrecht
  33. Bestandtele der Herstellungskosten
    Forschungs- und Entwicklungsbereich

    - Grundlagenforschung
    - Weiterentwicklung
    Grundlagenforschung : bei alle 3 Verbot 

    • Weiterentwicklung: 
    • - deutsche GoB: Wahlrecht 
    • - IFRS: Verbot 
    • - Steuerrecht: Verbot
  34. Bestandtele der Herstellungskosten


    Vertriebskosten
    bei alle 3 Verbot
  35. Wertmaßstäbe

    Roh-, Hilfe und Betriebsstoffe:
    - Beschaffungsmarkt: wiederbeschaffungsneuwert
  36. Wertmaßstäbe

    unfertige und fertige Erzeugnisse
    • Absatzmarkt 
    • -> Nettoveräußerungswert (Verkaufspreis abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Koste)
  37. Wertmaßstäbe
    Handelswaren
    Beschaffungs- und Absatzmarkt 

    min (....)
  38. (§ 229 Abs. 2, 3 AktG
    • Keine verbleibenden Gewinnrücklagen und gesetzliche Rücklage und die
    • Kapitalrücklage zusammen <= 10 % des nach der Herabsetzung
    • verbleibenden Grundkapitals
  39. a) Was versteht man unter einer "verlustfreien Bewertung"?

    b) Steht eine verlustfreie Bewertung im Einklang mit den Regelungen des IAS 2?
    • a) Nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung sind diese Vermögensgegenstände so anzusetzen, dass aus dem Verkauf kein Verlust mehr entsteht. Mit anderen Worten: der Verlust wird vorweggenommen (antizipiert). 
    • Danach ist folgenden Schema zu beachten: 

    • Verlustfreie Bewertung unfertige und fertiger Erzeugnisse und Waren: 
    •  vorauss. Veräußerungserlös (unter Beachtung des Vorsichtsprinzips geschätzt)
    • - weitere Fertigstellungskosten (bei unfertigen E)
    • - Erlösschmälungen (Skonti, Boni und Rabatte)
    • - Verpackungskosten, Frachten
    • - Vertriebskosten (z.B Provisionen)
    • - künftige Verwaltungskosten 
    • - Zinsaufwendungen bis zum Verkauf 
    • -------------------------------------------
    • = beizulegender Wert 

    Imparitäts folgend ist das Ziel eine verlustfreie Bewertung zu verfolgen 

    • b) Gem. IAS 2.32 soll man für RHB-Stoffe prüfen, ob Endprodukt verlustfrei verkauft werden kann (IAS 2.32)
    • Wenn nicht, dann nicht abschreiben
  40. Genossenschaft
    Genossenschaften gelten nach § 17 Abs. 2 GenG als Kaufleute i. S. d. HGB. 

    §336 ff HGB

    Wenn Genossen austreten, bekommen sie ihren Anteil ausgezahlt. Wenn die Satzung die Rücknahme verbietet, dann handelt es sich um eine Eigenkapital 


    • IAS 32.15
    • nur EK, wenn : kein vertragl. Verpflichtung ...
  41. Fondsveränderungsrechnung
    • CF aus betrieblicher Tätigkeit + 700
    •  CF aus Investitionstätigkeit - 550
    •  CF aus Finanzierungstätigkeit + 200

    • = Nettoveränderung der Zahlungsmittel und
    • Zahlungsmitteläquivalente =350

    + Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode + 120

    = Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode
  42. Variable Vergütung
    • ► Wahrscheinlichkeitsgewichteter
    • Erwartungswert versus
    • wahrscheinlichster Betrag

    ► Begrenzung variabler Umsatzerlöse

    • ►  Umsatzrealisierung, soweit höchst-
    • wahrscheinlich keine nachträgliche
    • wesentliche Stornierung



    • ►  Umsatzrealisation erst zum Zeitpunkt
    • der Vereinnahmung beim Lizenznehmer
  43. Wenn ein Unternehmen objektiv bestimmen kann, dass Kontrolle
    übergegangen ist und dass das Gut die vertraglich vereinbarten
    Spezifikationen erfüllt, dann
    • kann es Umsatz realisieren
    • (vorausgesetzt, dass alle anderen Voraussetzungen für eine
    • Umsatzrealisierung erfüllt sind)
  44. Wenn der Leistungsfortschritt nicht zuverlässig gemessen werden kann
    • Wenn der Leistungsfortschritt nicht zuverlässig gemessen werden kann, darf
    • Umsatz so lange nicht realisiert werden bis der Leistungsfortschritt geschätzt
    • werden kann

    • Falls das Unternehmen jedoch davon ausgeht, dass es die Kosten realisieren
    • kann, ist Umsatz bis zur Höhe der angefallenen Kosten zu realisieren
  45. Und wie ist IFRS 15 nun anzuwenden?

    Ich schließe am 1.1.2018 bei Mercedes
    einen Vertrag über den Kauf eines
    GLA. Kaufpreis sind EUR 35.000 (=
    Listenpreis).
    ►  Ich bekomme zusätzlich zu der
    normalen Gewährleistung von 2 Jahren
    2 weitere Jahre Gewährleistung
    (Verlängerung wird regulär für EUR
    2.000 angeboten). Außerdem
    bekomme ich ein Sicherheitstraining
    gratis, das normalerweise EUR 500
    kosten würde.

    ►  Ich zahle in bar und kann das Auto
    gleich mitnehmen; das
    Sicherheitstraining werde ich im Juli
    2018 machen.
    • ►  Identifizierung des Vertrages
    • ►  Einigung auf Vertragsinhalte
    • ►  Klare Zahlungsmodalitäten
    • ►  Kein Problem mit Einbringlichkeit
    • ►  Identifizierung der Leistungsverpflichtungen:
    • ►  Fahrzeug
    • ►  Verlängerung Gewährleistung
    • ►  Sicherheitstraining
    • → Drei separate Leistungsverpflichtungen


    • ► Bestimmung des Transaktionspreises
    • EUR 35.000 fix
    • Keine variable Vergütung oder Finanzierungskomponente

    • Fahrzeug: 35.000
    • Verlängerung Gewährleistung: 2.000
    • Sicherheitstraining: 500
    • Summe: 37.500 EUR

    • zugeordneter Transaktionspreis: 
    • Fahrzeug: (35000/ 37.500 * 35.000)= 32.667

    Verlängerung Gewährleistung: (2000/37.500 * 35.000) = 1.867

    Sicherheitstraining: (500/37.500 * 35.000) = 466

    Summe: 35.000

    Fahrzeug: Realisierung bei Kontrollübergang (Zeitpunkt) => 32.667 am 01.01.2018 wenn ich das Auto mitnehme 

    • Verlängerung Gewährleistung: 
    • - Leistungszeitraum: 01.01.2020- 31.12.2012
    • - Ausweis von 1.867 als vertragliche Verbindlichkeit 
    • - Lineare Auflösung während des leistungszeitraums 


    • Sicherheitstraining: 
    • - Realisierung,wenn ich das Training besuche und Mercedes die Leistung erbringt: Juli 2018
    • - Ausweis von 466 EUR als vertragliche Verbindlichkeit
Author
huatieulans
ID
315753
Card Set
Altklausur
Description
Vorbereitung
Updated