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Erbberechtigte Stämme
Stämme 1-3 plus Ehegatten
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Wie müssen Ehegatten mit blutsverwandten teilen?
- 1. Stamm: Ehegatten 1/2 1. Stamm 1/2
- 2. Stamm: Ehegatten 3/4 2. Stamm 1/4
- 3. Stamm: Ehegatte ist Alleinerbe
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Pflichtteile
- Nachkommen: 3/4 des gesetzlichen Anspruchs
- Ehegatten: 1/2 "
- Eltern: 1/2 "
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Verfügungsformen
- Eigenhändiges Testament (unsicher)
- -Handschrift, Unterschrift, Datum
- Öffentliches Testament (aufwendig, dafür sicher)
- Öffentl. Beurkundung (Notar, zwei Zeugen)
- Nottestament
- Notlage, die eine andere Verfügungsform unmöglich macht, vor zwei Zeugen, die sofort protokollieren müssen
- Erbvertrag
- Öffentliche Beurkundung (Notar, zwei Zeugen)
- Inhalt: z.B. Erbverzicht, gegenseitige Berücksichtigung
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