Grundbegriffe Familienrecht

  1. Familie
    • Herkunft des Wortes Latein
    • keine Definition möglich
    • ständige Änderung von ganzen Haushalt mit Sklaven (Römer) bis zurPatchworkfamilie
  2. Verwandschaft
    • Legaldefinition in §1589
    • Verwandschaft ist von Linien und Graden der Geburten abhängig
    • Adoption ist rechtliche Verwandtschaft
    • Bedeutung im Erbrecht und bei Eheverboten, Unterhaltspflicht
  3. Schwägerschaft
    • Legaldefinition in §1590
    • Beziehung zwischen dem Ehegatten und der Verwandtschaft des anderen Ehegatten
    • Bedeutung bei Vormundschaft, Aussagerechte
    • Verhältnis der Ehegatten ist das Ehegattenrecht
  4. Grundrechtliche Bedeutung der Familie
    • Art. 6 I; II GG: Institutsgarantie für Familie und Ehe
    • Folgen: Schutz und Förderung der Ehe, keine Mehrbelastung (Ehegattensplitting), Recht auf Kindererziehung
    • Art. 3 II GG: Gleichberechtigung von Mann und Frau auch in der Ehe
    • Langer Prozess: annähernde Gleichheit erst seit 1979
  5. Personenstandrecht
    • Register im Standesamt
    • Geburtenbuch, Familienbuch
    • zum Beweis von Ehe,Verwandtschaft,Schwägerschaft
  6. Verständnis von Ehe und Partnerschaft
    • Weitreichende Entwicklung von den Römern bis heute
    • Hauptzweck waren Kinder und Fortpflanzung, heute eher Ehe als innigste Lebensgemeinschaft
    • Auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft mit einem Partner auf unbestimmte Zeit geschlossen
    • Ehe kann nicht auf Zeit geschlossen werden
    • Gegenseitige Verantwortung der Ehepartner
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flipp_16
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27359
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Grundbegriffe Familienrecht
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Definitionen und grundlegende Zusammenhänge im Familienrecht
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