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Familie
- Herkunft des Wortes Latein
- keine Definition möglich
- ständige Änderung von ganzen Haushalt mit Sklaven (Römer) bis zurPatchworkfamilie
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Verwandschaft
- Legaldefinition in §1589
- Verwandschaft ist von Linien und Graden der Geburten abhängig
- Adoption ist rechtliche Verwandtschaft
- Bedeutung im Erbrecht und bei Eheverboten, Unterhaltspflicht
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Schwägerschaft
- Legaldefinition in §1590
- Beziehung zwischen dem Ehegatten und der Verwandtschaft des anderen Ehegatten
- Bedeutung bei Vormundschaft, Aussagerechte
- Verhältnis der Ehegatten ist das Ehegattenrecht
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Grundrechtliche Bedeutung der Familie
- Art. 6 I; II GG: Institutsgarantie für Familie und Ehe
- Folgen: Schutz und Förderung der Ehe, keine Mehrbelastung (Ehegattensplitting), Recht auf Kindererziehung
- Art. 3 II GG: Gleichberechtigung von Mann und Frau auch in der Ehe
- Langer Prozess: annähernde Gleichheit erst seit 1979
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Personenstandrecht
- Register im Standesamt
- Geburtenbuch, Familienbuch
- zum Beweis von Ehe,Verwandtschaft,Schwägerschaft
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Verständnis von Ehe und Partnerschaft
- Weitreichende Entwicklung von den Römern bis heute
- Hauptzweck waren Kinder und Fortpflanzung, heute eher Ehe als innigste Lebensgemeinschaft
- Auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft mit einem Partner auf unbestimmte Zeit geschlossen
- Ehe kann nicht auf Zeit geschlossen werden
- Gegenseitige Verantwortung der Ehepartner
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