BGB Schuld AT

  1. Wo findet sich die c.i.c.?
    § 311 II, III, 241 II, 280 I
  2. Was ist der Leistungsort?
    Ort an dem der Schuldner die letzte Leistungshandlung vorzunehmen hat (= Erfüllungsort)
  3. Was ist der Erfolgsort?
    (nicht Erfüllungsort bzw. Leistungsort)

    Ort an dem der Leistungserfolg eintritt (z. B. Besitzübergang bei Eigentumserwerb)
  4. Nenne Unterscheidungen von Schulden nach ihrem Leistungs-/Erfolgsort.
    • Holschuld (Regelfall des BGB)
    • Bringschuld
    • Schickschuld
    • Platzgeschäft
  5. Was ist eine Holschuld?
    Schuldner hat an seinem Sitz die Leistung zur Verfügung zu stellen (Leistungsort = Erfolgsort)
  6. Was ist eine Bringschuld?
    • Schuldner muss die Ware auf eigene Gefahr und Kosten zum Gläubiger transportieren 
    • (eher selten, nur wenn Schuldner am Ort des Gläubigers noch weitere Leistungen vorzunehmen hat => ansonsten Schickschuld wg. § 369 III BGB)
    • Leistungsort = Erfolgsort
  7. Was ist eine Schickschuld?
    • Schuldner muss Ware ordnungsgemäß abschicken
    • Leistungsort = Sitz des Schuldners
    • Erfolgsort= Sitz des Gläubigers
    • => Problematik der Gefahr- und Kostentragung vor Eintritt des Leistungserfolgs
  8. Wie wird eine Gattungsschuld konkretisiert und damit zur Stückschuld?
    Ware mittlerer Art und Güte

    • Holschuld: Aussonderung, Bereitstellung, Benachrichtigung
    • Schickschuld: Aussonderung, Verpackung, Versendung
    • Bringschuld: Aussonderung, Transport, Anbieten am Erfüllungsort
  9. Was bewirkt die Konkretisierung einer Gattungsschuld?
    Übergang der Leistungsgefahr auf den Gläubiger, Schuldner wird wie bei Stückschuld aus § 275 I BGB von Leistung bei Unmöglichkeit befreit
  10. Was ist bei einer Geldwertschuld zu beachten?
    bestimmte Summe wird geschuldet -> Unmöglichkeit kann nicht eintreten

    Geld muss man haben - > Verschuldensunabhängige Garantiehaftung § 276 I Alt. 2

    Qualifizierte Schickschuld § 270 I, IV, Grundsatz durch gesetzliche Zahlungsmittel, alles andere nur nach Vereinbarung
  11. Was ist eine Geldherausgabeschuld?
    Geschuldet wird die Herausgabe bestimmter Geldwertzeichen (z.B. Ober die Tageseinnahmen an seinen Chef)

    Leistungsbefreiung nach § 275 I BGB ist hier möglich
  12. Was ist die Ersetzungsbefugnis?
    Schuldner darf (muss aber nicht; an Erfüllung statt) durch eine andere Leistung erfüllen (z. B. Inzahlungnahme Kfz bei Neuwagenkauf)
  13. Was bedeutet synallagmatischer Vertrag?
    Gegenseitiger Vertrag
  14. Was ist das funktionelle Synallagma?
    Keine Leistung ohne Gegenleistung bei gegenseitigen Verträgen
  15. Was beinhaltet das genetische Synallagma?
    Die Pflicht einer Partei entsteht nur, wenn auch die Pflicht der anderen Partei entsteht, z. B. ohne Einigung über Leistung und Gegenleistung entsteht kein Kaufvertrag
  16. § 273 BGB gewährt ein Zurückbehaltungsrecht. Was ist dabei mit demselben rechtlichen Verhältnis (Konnexität) gemeint?
    Es muss ein innerlich zusammenhängendes Lebensverhältnis sein. Es muss gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der eine Anspruch ohne Rücksicht auf den der anderen Seite geltend gemacht und durchgesetzt werden könnte.
  17. Nach der Theorie der realen Leistungsbewirkung erlischt die Forderung bei Erfüllung. Was ist aber bei Minderjährigen zu beachten?
    Die §§ 104 ff sind analog anzuwenden, so dass der Minderjährige bei fehlender Einwilligung nicht empfangszuständig ist und damit die Forderung trotz wirksamer Übereignung z. B. des Geldes nicht erfüllt ist.
  18. Grundsätzlich ist eine Aufrechnung bedingungsfeindlich. Welche Ausnahme gibt es?
    Teleologische Reduktion des 388 S. 2 bei Eventualaufrechnung im Prozess.

    Falls Bestand Verbindlichkeit im Prozess festgestellt wird, wird mit eigener Forderung aufgerechnet.
  19. Welche gesetzlich nicht geregelten Fälle des Erlöschens einer Schuld gibt es?
    Novation: Erlass Altverbindlichkeit bei gleichzeitiger Begründung einer neuen Schuld

    Konfusion: Zusammenfall von Gläubiger- und Schuldnerposition

    Verwirkung: aus 242 Zeitmoment (über einen gewissen Zeitraum nicht eingefordert) und Umstandsmoment (Gläubiger muss zurechenbar den Anschein gesetzt haben, dass er die Schuld nicht mehr einfordern wird)
  20. Es kann neben der Leistung auch Schaden aus Verzögerung oder sonstige Schäden geltend gemacht werden. Wie können diese definiert werden?
    Jeder endgültig eingetretene Schaden, der durch die (gedachte) (Nach-)Erfüllung nicht behoben werden kann
  21. Was bedeutet Verschulden im Sinne des Verschuldensprinzips des BGB?
    Vorsatz (bedingter ausreichend; Wissen und Wollen im Bewusstsein der Pflichtwidrigkeit)

    Fahrlässigkeit: Ausserachtlassen der im Verkehr üblichen Sorgfalt
  22. Was ist die objektive Sorgfalt bei der Beurteilung der Fahrlässigkeit?
    Maß an Fähigkeiten, Umsicht und Sorgfalt von Angehörigen der betreffenden Berufsgruppe bei der Erledigung des entsprechenden Geschäftes typischerweise verlangt
  23. Wer ist Erfüllungsgehilfe?
    Jeder, der mit Wissen und Wollen des Schuldners in dessen Pflichtenkreis tätig ist. Daher muss auch immer Pflichtenumfang des Schuldners geprüft werden.
  24. Was sind die Voraussetzungen für den Verzug?
    • Fällige und durchsetzbare Schuld
    • Mahnung frühestens mit Eintritt der Fälligkeit
  25. Was ist eine Mahnung?
    • Rechtsgeschäftsähnliche Handlung:
    • Achtung!!!
    • Zugang bei Minderjährigen nur über den Vertreter
    • Bedingung und Befristung möglich

    Leistungsforderung mit Bestimmung
  26. Wodurch wird der Verzug beendet?
    Durch Leistungserbringung (Leistungshandlung ausreichend, strittig; nicht bei b2b)

    Annahmeverzug des Gläubigers

    Geltendmachung einer Einrede (i.d.R. ex nunc, anders bei § 142 I BGB)

    Unmöglichkeit der Leistung (ex nunc)
  27. Was sind die Voraussetzungen für die Annahme eines Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter?
    • Leistungsnähe: Der Dritte muss  mit der Leistung bestimmungsgemäß in Berührung kommen
    • Gläubigernähe: Der Gläubiger muss ein Interesse am Schutz des Dritten haben
    • Erkennbarkeit für den Schuldner (wg. Kumulation Haftungsrisiken)
    • Schutzbedürftigkeit des Dritten: Darf keine im wesentlichen gleichartigen vertraglichen Ansprüche, gleich gegen wen, haben
  28. Tatbestandsvoraussetzungen für Drittschadensliquidation
    Schaden muss zufällig bei Drittem eingetreten sein und müsste genauso gut auch beim eigentlich Schadensersatzberechtigten hätte eintreten können

    Nicht anwendbar wenn Schaden bei eigentlich Schadensersatzberechtigten gar nicht hätte eintreten können => allenfalls Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter wegen Haftungskumulation
Author
anjaz
ID
241832
Card Set
BGB Schuld AT
Description
BGB Schuld AT
Updated