Strafrecht TB-Lehre Vorsatz Kausalität

  1. Welche Abwandlungsarten eines Tatbestandes gibt es?
    • tatbestandliche Abwandlungen
    •      * selbständige tbl-Abwandlungen =
    •            # Sonderdelikte
    •  
    •      * nichtselbständige tbl-Abwandlungen =
    •            # Qualifizierungstatbestände
    •            # Priviligierungstatbestände

    • nichttatbestandliche Abwandlungen
    •      * schwere/minderschwere Fälle, Regelbeispiele
  2. Wie wirkt sich die Bejahung des § 216 StGB bzw. dessen Versuch mit Rücktritt auf die KV-Delikte aus?
    • h.M. doppelte Sperrwirkung
    •  * alle KV-Delikte gesperrt, die als Verbrechen eingeordnet sind
    •  * Rechtsfolgensperrung des § 224 StGB, so dass max. Rechtsfolge des § 216 StGB zur Anwendung kommt
  3. Was muss eine Handlung immer zumindest sein um kausal für einen Erfolg sein zu können?
    Vom menschlichen Willen getragen menschliche Körperbewegung
  4. Was sagt die conditio sine qua non - Formel der Äquivalenztheorie aus?
    Die Handlung ist dann kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass auch der konkrete Erfolg entfiele.
  5. Welche Kausaltheorien gibt es?
    • Äquivalenztheorie
    • Adäquanztheorie
    • Relevanztheorie
  6. Was ist die Adäquanztheorie und was besagt sie?
    • Kausaltheorie
    • Handlung nur dann kausal, wenn mit dem Eintritt des Erfolges nach allgemeiner menschlicher Lebenserfahrung vom Standpunkt des kundigen, nachträglich urteilenden Richters gerechnet werden konnte.
  7. Was ist die Relevanztheorie und was besagt sie?
    • Kausaltheorie
    • zwischen Tathandlung und Erfolg muss ein strafrechtlich relevanter Kausalzusammenhang bestehen.
  8. Was bedeutet Sache im Sinne des § 242 StGB?
    nur körperliche Gegenstände (§ 90 BGB), und zwar unabhängig von deren Aggregatzustand, sofern sie von der Außenwelt abgrenzbar sind

    und

    Tiere
  9. Was bedeutet beweglich i. S. d. § 242 StGB?
    alle Sachen, die tatsächlich fortbewegt werden können, auch wenn sie zum Zwecke der Wegnahme erst beweglich gemacht werden müssen
  10. Wann sind Sachen i. S. d. § 242 StGB fremd?
    wenn sie nicht herrenlos oder im Alleineigentum des Täters stehen.
  11. Was ist eine Wegnahme i. S. d. § 242 StGB?
    Bruch fremden und Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen, Gewahrsams.
  12. Was ist Gewahrsam im Sinne des § 242 StGB?
    die vom natürlichen Herrschaftswillen getragene tatsächliche Sachherrschaft eines Menschen über eine Sache.
  13. Wann wird fremder Gewahrsam i.S.d. § 242 StGB gebrochen?
    Aufhebung des Gewahrsams ohne oder gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers.
  14. Wann wird Gewahrsam im S.d. § 242 StGB begründet?
    Täter erlangt die tatsächliche Sachherrschaft derart, dass ihrer Ausübung keine weiteren Hindernisse mehr entgegenstehen.
  15. Welche Punkte sind bei der Äquivalenztheorie und der conditio sine qua non zu beachten?
    • 1. Mitursächlichkeit bzw. Beschleunigung des Erfolgseintrittes ist ausreichend
    • 2. Keine Reserveursachen hinzudenken
    • 3. Anormale Konstitution des Opfers oder atypische Kausalverläufe lassen Kausalität nicht entfallen
    • 4. Überholende Kausalität lässt Kausalität für Ersthandlung entfallen
    • 5. Alternative Kausalität (Doppelkausalität)
    • 6. Kumulative Kausalität
  16. Was besagt die Doppelkausalität und wie ist sie zu behandeln?
    • mehrere,
    • unabhängig voneinander gesetzte Bedingungen wirken zusammen,
    • die zwar auch für sich allein zur Erfolgsherbeiführung ausgereicht hätten,
    • die tatsächlich aber alle in dem eingetretenen Erfolg wirksam geworden sind
  17. Was ist die kumulative Kausalität?
    zwei unabhängig voneinander gesetzte Bedingungen führen erst durch ihr Zusammenwirken zum Erfolg
  18. Wie ist die objektive Erfolgszurechnung zu prüfen?
    • Rechtlich zu missbilligende Gefahr
    •    * Risikoverringerung 
    •       - bei Eingriff in eine Gefährdungshandlung ohne Setzung eigenes neues Risiko = Zurechnung entfällt
    •       - bei Handlung, die eigenes neues Risiko setzt = Behandlung als Rechtfertigungsgrund

        * irreale Kausalverläufe = keine Zurechnung

        * erlaubtes Risiko (z. B. Straßenverkehr) = keine Zurechnung

    Realisierung der Gefahr im konkreten Erolg

    •     * atypische Schadensfolge, atypische Kausalverläufe
    •     * Opferverhalten
    •     * Drittverhalten
    •     * freiverantwortliche Selbstschädigung
  19. Wie ist ein Begehungsdelikt zu prüfen? Grundschema?
    • Tatbestandsmäßigkeit
    • Rechtswidrigkeit
    • Schuld
    • weitere Strafzumessungs-/Strafverfolgungsvoraussetzungen
  20. Welche Arten von Delikten gibt es?
    • Verbrechen / Vergehen
    • Begehungs- / Unterlassungsdelikte
    • Verletzungs- / Gefährdungsdelikte
    • Erfolgs- / Tätigkeitsdelikte
    • Unternehmensdelikte
    • Allgemeindelikte
    • Sonderdelikte
    • Pflichtdelikte
    • eigenhändige Delikte
    • Dauer- / Zustandsdelikte
  21. Wie werden die Tatbestandsmerkmale unterteilt?
    • Objektiv
    • Subjektiv
  22. Wie sind die objektiven Tbm zu prüfen?
    • Tätereigenschaft
    • Tatsubjekt
    • Tathandlung
    • Kausalität
    • objektive Zurechenbarkeit
  23. Wie sind die subjektiven Tbm zu prüfen?
    • Vorsatz in Form des dolus eventualis
    • weitere subjektive Tbm
    • Irrtümer auf Tb-Ebene
  24. Wann liegt Rechtswidrigkeit vor?
    • Wenn keine Rechtfertigungsgründe vorhanden sind
    • * Notwehr
    • * rechtfertigender Notstand
    • * rechtfertigende Einwilligung
    • * Züchtigungsrecht
    • * Festnahmerecht
  25. Was beinhaltet das Züchtigungsrecht?
    Recht der Erziehungsberechtigten i. V. m. BGB

    • Züchtigungsanlaß
    • Angemessenheit
    • Erziehungswille
  26. Was ist bei der Schuld zu prüfen?
    • Schuldfähigkeit
    • Möglichkeit des Unrechtsbewusstseins
    • Entschuldigungsgründe
  27. Was sind Entschuldigungsgründe?
    • Notwehrexzess
    • entschuldigender Notstand
    • übergesetzlicher Notstand
    • Irrtümer über Entschuldigungsgründe
  28. Welche Formen der Kausalität gibt es?
    • Normale
    • Alternative oder Doppelkausalität
    • Kumulative
    • Hypothetische
    • Überholende
    • Abbrechende
  29. Was ist Alternative oder Doppelkausalität?
    • wenn
    • mehrere,
    • unabhängig voneinander gesetzte Bedingungen zusammenwirken,
    • die für sich allein genommen zur Erfolgsherbeiführung ausgereicht hätten,
    • die tatsächlich aber alle in dem Erfolg wirksam geworden sind

    -> modifizierte Äquivalenztheorie -> beide ursächlich
  30. Was ist die kumulative Kausalität?
    zwei voneinander unabhängig gesetzte Bedingungen führen erst durch ihr Zusammenwirken zum Erfolg. Jede einzelne wäre nicht ausreichend gewesen.

    -> Korrektur über objektive Zurechnung
  31. Was ist die hypothetische Kausalität?
    Handlung des Täters führt zwar Erfolg herbei, wäre aber auch durch eine andere Ursache, die nicht von einem Dritten gesetzt wurde, eingetreten. Bspl.: T erschießt O. Dieser wäre aber zum gleichen Zeitpunkt eines natürlichen Todes gestorben.

    -> irrelevant
  32. Was ist die überholende Kausalität?
    Erstursache hätte zum Erfolg geführt, führte aber de facto nicht dazu, weil eine andere Ursache, die an die erste anknüpft, den Erfolgseintritt früher bewirkt.

    -> nur als Versuch strafbar
  33. Was ist die abbrechende Kausalität?
    Gesetzte Erstbedingung wird durch eine später gesetzte Ursache, die den Erfolg allein herbeiführt, abgebrochen, so dass die Erstbedingung nicht fortwirkt.

    -> Ersthandlung nur strafbar als Versuch
  34. Wann ist die objektive Zurechenbarkeit gegeben?
    Täter muss durch sein Verhalten rechtlich missbilligte Gefahr (i.S.d. Tatbestandes) geschaffen haben 

    und

    diese Gefahr muss sich im konkreten Erfolg verwirklicht haben.
Author
anjaz
ID
238703
Card Set
Strafrecht TB-Lehre Vorsatz Kausalität
Description
Strafrecht TB Vorsatz Kausalität objektive Zurechenbarkeit
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