Behördenaufbau

  1. Was versteht man unter der Staatsfunktion "Gesetzgebung"
    Unter Gesetzgebung gehören die Tätigkeiten von: Gesetzgebungsorganen des Bundes und der Länder (Nationalrat,Bundesrat, Lanesrat) Teilorgane (Präsidenten, Unterausschüsse, Schriftführer) und Hilfsorgane (Parlamentsdirektion). Grundsätzlich sind sämtliche Tätigkeiten dieser Organe vom Gesetzgebungsbegriff umfasst, dh. neben der klassischen Aufgabe der Erlassung von allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften haben sie auch noch Aufgaben wie zb. die Handhabung des Hausrechtsim Parlament durch den Nationalratspräsidenten oder die Führung von Sitzungsprotokollen durch Stenografen und Schriftführer oder das Vervielfältigen und Ordnen von Schriftstücken. Die für diese Tätigkeit herangezogenen Bedinsteten stehen dabei in einen Weisungsverhältniss gegenüber dem Teilorgan und dennoch liegt NICHT Verwaltung vor !!
  2. Was versteht man unter der Staatsfunktion "Gerichtsbarkeit"
    Gerichtsbarkeit ist die Vollziehung durch Organe der Gerichtbarkeit (Richterliche Organe und deren Hilfskräfte) Richterliche Organe: Ernannte Richter (Berufsrichter ausgestattetmit den Richterlichen Garantien der Unabhängigkeit, Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit) Geschworene, Schöffen und Sonstige Laienrichter. Hilfsorgane: Rechtspfleger, Gerichtliches Hilfspersonal (Schriftführer, Kanzleikräfte) Exekutivorgane (Haftbefehle, Hausdurchsuchungen)
  3. Von wem stammt die Idee zur "Gewaltenverteilung"
    • Charles de Secondat MONTESQUIEU, Die Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsfunktionen oder Staatsgewalten auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und
    • Gleichheit. Nach historischen Vorbild werden dabei die drei Staatsgewalten (1,Gesetzgebung - Legislative Gewalt / 2, Gerichtbarkeit - Judizielle Gewalt / 3, Verwaltung - Exekutive Gewalt) unterschieden.
Author
Maweya
ID
19012
Card Set
Behördenaufbau
Description
Vorbereitung Behördenaufbau
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