Rechtsbegriffe

  1. Deliktfähig
    Unter Deliktfähigkeit versteht man die konkrete Fähigkeit, das Unerlaubte einer Handlung einzusehen und dieser Einsicht gemäß zu handeln.Für die Deliktfähigkeit sind zwei Altersstufen von entscheidender Bedeutung:Nicht deliktfähig: Unmündige (vor dem 14. Geburtstag)Deliktfähig: Jugendliche (ab dem 14. Geburtstag)HINWEISDie Deliktfähigkeit hängt nicht nur vom Alter ab. Eine Einschränkung der Dekliktfähigkeit kann beispielsweise auch bei Geisteskranken vorliegen.
  2. HYPOTHEK AMORTISIEREN
    ausbezahlen
  3. explizit ( Adjektiv)
    ausdrücklich, deutlich, eindeutig, in aller Deutlichkeit, klar, unmissverständlich, unzweideutig; (bildungssprachlich) explizite, expressis verbisausführlich, bis ins Einzelne, breit, des Langen [und Breiten], eingehend, erschöpfend, genau, gründlich, in allen Einzelheiten, in aller Ausführlichkeit, in epischer Breite, langatmig, lang und breit, nuanciert, weitläufig, weitschweifig, wortreich; (schweizerisch) einlässlich, langfädig; (bildungssprachlich) bis ins Detail, detailliert, differenziert, in extenso, minutiös, verbos; (umgangssprachlich) langstielig; (umgangssprachlich abwertend) [breit] ausgewalzt
  4. Retentionsrecht
    Recht des Schuldners bzw. der Schuldnerin, eine fällige Leistung zu verweigern, solange ein Gegenanspruch nicht erfüllt ist
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bspf
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182624
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