Strafgesetz

  1. Was regelt das materielle Strafrecht?
    • Straftatbestände
    • also welches Verhalten mit einer Sanktion bestraft wird
    • - StGB
    • - Eidg. Nebenstrafgesetze (Strassenverkehrsrecht, Betäubungsmittel.,etc)
    • - Kantonales Strafrecht (im beschränkten Masse)
  2. Was regelt das formelle Strafrecht?
    • das Strafprozessrecht
    • d.h. wie das Verfahren laufen muss und welche Behörden zuständig sind
    • - im wesentlichen kantonal geregelt in den Strafprozessordnungen
    • StPO
  3. Was regelt das Strafvollzugsrecht?
    • die Durchführung der straflichen Sanktionen
    • - Kantone sind verpflichtet
    • - Kantone in 3 Strafvollzugskonkordate
    • - Ost-, Nord-und Zentral-, Westscheiz und Tessin
  4. Schritte zum Abklären:
    • 1. Vorraussetzungen der Strafbarkeit
    • 2. objektive und subjektive Tatbestände bestimmt -> Bestimmung der Deliktsart
    • -> Strafrahmen
    • 3. Berücksichtigung subjektiver Kriterien des Vorlebens und Lebensumstände
    • 4. Urteil rechtskräftig -> muss vollzogen werden
  5. Voraussetzungen der Strafbarkeit
    • 1. Tatbestandsmässigkeit (-Legalitätsprinzip)
    • 2. Rechtswidrige Verletzung (Fehlen von Rechtfertigungsgründen Notwehr, Notstand)
    • 3. Verschulden (nur wenn Schuld, Beschränkung der Schuldfähigkeit, Formen von Schuld)
    • 4. eventuell Strafantrag
    • 5. Verjährung noch nicht eingetreten
  6. Notwehr
    • ungerechtfertigten Angriff auf eigene in angemessener Art abwehrt
    • (Art. 15 StGB)
  7. Notstand
    • In Notsituation in fremde Rechtsgüter eingreift um eigene Rechtsgüter aus einer unmittelbaren,
    • nicht anders abwendbaren unverschuldeten Gefahr zu retten
    • kein Eingriff auf eigene Rechtsgüter
    • (Art. 17 StGB)
  8. Ausschuss / Beschränkung der Schuldpflicht
    • - Kinder bis 10 Jahren nicht vom Strafrecht erfasst
    • - 10.-18. Altersjahr -> Jugendstrafrecht
    • - Grad der Zurechnungsfähigkeit
  9. Formen der Schuld
    • vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden
    • vorsätzliches -> subjektives Verschulden schwerer -> höheres Strafmass
  10. Antragsdelikte
    • - geringfügige Delikte wie Sachbeschädigung
    • - Delikte, die in Privatsphäre des Opfers (Beschimpfungen, Hausfriedensbruch)
    • - Delikte, die Täter und Opfer in enge Beziehung wie Diebstahl oder Betrug

    => Strafantrag
  11. Offizialdelikt
    wird von staatlichen Behörden von Amtes wegen unabhängig vom Willen des Opfers verfolgt und bestraft (z.B. Mord)
  12. Übertretungen
    • Strafen: Bussen, gemeinnützige Arbeit, weitere Massnahmen
    • Strafrahmen: mit Busse bedroht (bis 10'000Fr.) aber fixierter Geldbetrag, Arbeit bis 360 h
    • Bsp.: Zuschnellfahren, Ohrfeige
  13. Vergehen
    • Strafen: Freiheits-, Geldstrafe, gemeinnützige Arbeit, weitere Massnahmen
    • Strafrahmen: mind. 6 Monate bis zu 3 Jahren,max 360 Tagessätze bis max 3000 Fr.
    • Bsp: körperliche Verletzung, Totschlag
  14. Verbrechen
    • Strafen: Freiheitsstrafe, weitere Massnahmen
    • Strafrahmen: mehr als 3 Jahre bis max 20 Jahre (ausser wenn lebenslang)
    • Bsp.: Mord etc, Totschlag
  15. Massnahmen
    • Art. 56 ff. StGB
    • zur Resozialisierung des Täters
    • - Behandlung psychischer Störungen
    • - Suchtbehandlung
    • - für junge Erwachsene
  16. bedingte Strafe
    • Vollzug der Strafe aufschieben, während Verurteilte in Probezeit korrekt
    • nur bei Verbrechen und Vergehen
  17. teilbedingte Strafe
    • ein Teil der Strafe unbedingt vollzogen, der Rest auf Bewährung ausgesetzt
    • nur bei Verbrechen und Vergehen
  18. objektiver Tatbestand
    äussere Merkmale des verbotenen Verhaltens
  19. subjektiver Tatbestand
    • Innenseite des strafbaren Verhaltens
    • Vorgänge, die im Bewusstsein des Täters
    • (Bildung, Richtung, Inhalt seines Willens, Absichten, Beweggründe oder Gesinnungen)
  20. Vorsätzliche Tötung
    (StGB, obj. & subj.)
    • Art. 111 StGB
    • Objektiv T: jem. wurde getötet
    • Subjektiv T: Vorsatz
  21. Mord
    (StGB, obj. subj.)
    • Art. 112 StGB
    • Obj: jemand wurde getötet
    • Subj: Skrupellos
  22. Totschlag
    (StGB, obj. subj.)
    • Art. 113 StGB
    • Obj: jem. wurde getötet
    • Subj.: aus dem Affekt
  23. Fahrlässige Tötung
    (StGB, obj. subj.)
    • Art. 117 StGB
    • Obj.: jem. wurde getötet
    • Subj.: ohne Absicht, fahrlässig
  24. Kriterien für die Strafzumessung
    • - Ausmass der Verletzung von Rechtsgütern
    • - Beweggründe (- achtenswerte)
    • - Vorleben
    • - Pers. Verhältnisse
    • - verminderte Zurechnungsfähigkeit
    • - jugendliches Alter
    • - Affekt
    • - aufrichtige Reue
    • - Rückfall
  25. Antrags- oder Privatdelikt
    • Untersuchungsrichter klärt den Sachverhalt nur auf Antrag der geschädigten Partei ab
    • bei Vergehen leichter Natur (z.B. Verleumdung, Zechprellerei, einfache fahrlässige Körperverletzung)
  26. Phasen des Strafverfahren
    • 1. Strafanzeige, Strafantrag
    • 2. Strafuntersuchung
    • 3. Anklageschrift
    • 4. Hauptverfahren
    • 5. Urteil
    • 6. Rechtsmittelbelehrung
    • 7. Strafvollzug
  27. Strafanzeige, Strafantrag
    • Polizei nimmt Tatbestand so schnell wie möglich auf
    • Beweismaterial sichern
    • Verdächtige festnehmen
  28. Strafuntersuchung
    staatlicher Beamter (Untersuchungsrichter, Staatsanwalt, etc) prüft ob vorhandenes Beweismaterial für Anklageerhebung ausreicht oder ob Verfahren einzustellen ist
  29. Anklageschrift
    • Staatsanwalt überweist Akten an Gericht
    • schliesst seine Ermittlungen mit Anklageschrift ab, in der Sachverhalt zusammengefasst ist und andwendbare gesetzliche Bestimmungen genannt
  30. Hauptverfahren
    • Staat vertreten durch Staatsanwalt -> Schuld des Angeklagten beweisen
    • harmlose Fälle auf schriftl. Weg
    • andere Fälle mündliche Gerichtsverhandlung
    • Verurteilung nur gestützt auf genügend und sichere Beweise (sonst "in dubio pro reo")
  31. Urteil
    wenn Angeklagter schuldig befunden -> Verurteilung
  32. Rechtsmittelbelehrung
    • Angeklagter oder Ankläger können Urteil an nächst höhere Instanz zur Neubeurteilung weiterziehen
    • (Berufung oder Appellation)
  33. Strafvollzug
    • wenn Appellationsfrist ungenützt abgelaufen -> Urteil erlangt Rechtskraft
    • wird durch Verwaltungsbehörde vollzogen
  34. Zweck und Ziele des Strafrechts
    • 1. Vergeltung (durch Strafe Unrecht ausgeglichen werden)
    • 2. Abschreckung (Androhungs-, General- und Spezialprävention)
    • 3. Resozialisierung
  35. Androhungsprävention
    Man soll durch angedrohte Strafe von strafbaren Handlungen abgehalten werden.
  36. Generalprävention
    Bestrafung der Täter soll ziegen, dass strafbares Verhalten sich nicht lohnt
  37. Spezialprävention
    Der einzelne Täter soll durch Strafandrohung von weiteren strafbaren Verhalten abgehalten werden
Author
sophiefischer
ID
16240
Card Set
Strafgesetz
Description
Theorie zum Strafgesetz
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