-
2 Bestandteile der Rechtsordnung
- Objektives Recht (Rechtsquellen)
- Subjektives Recht (Berechtigungen)
-
2 Merkmale öffentliches Recht
- Über- und Unterordnung: Staat zu Bürger
- Grundlage ist ein Verwaltungsakt
-
2 Merkmale privates Recht
- Gleichordnung: Bürger zu Bürger
- Grundlage ist ein Vertrag
-
5 Bestandteile des öffentlichen Rechts
- Europarecht: EG-Vertrag, EG-Richtlinie
- Staatsrecht: Grundgesetz, Länderverfassungen
- Verwaltungsrecht: Baurecht, Gewerberecht, Steuerrecht, Polizeigesetze
- Strafrecht: StGB, BtMG
- Prozessrecht: ZPO, StPO
-
3 Bestandteile des Privatrechts (Zivilrecht)
- Bürgerliches Recht: BGB, WEG
- Arbeitsrecht: BGB, Arbeitszeitgesetz
- Handels.Wirtschafts,Ges.-recht: HGB, AktG
-
Aufbau des BGB (5 Bücher)
- 1. Allgemeiner Teil: Personenrecht, Willenserklärungen
- 2. Schuldrecht: Schuldverhältnisse
- 3. Sachenrecht: Rechtsbeziehungen, Besitz, Eigentum
- 4. Familienrecht: Güterrecht, Ehe und Verwandschaft
- 5. Erbrecht: gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag
-
4 Merkmale Rechtsfähigkeit
- Träger von Rechten und Pflichten
- Beginn mit Geburt
- Ende mit Tod
- §1 BGB
-
2 Merkmale Geschäftsfähigkeit
- Eigene Willenserklärungen für Rechtsgeschäfte
- §§104 ff BGB
-
7 Juristische Personen
- Körperschaft
- Anstalt
- Stiftung
- Verein
- GmbH
- AG
- Genossenschaft
-
3 Rechtsobjekte (Gegenstände)
-
2 Merkmale von Sachen
- Körperliche Gegenstände: unbeweglich, beweglich
- §90 BGB
-
4 Merkmale von Rechten
- nicht körperliche Gegenstände
- absolute Rechte gegenüber jedermann
- relative Rechte zwischen Gläubiger und Schuldner
- Subjektive Rechte
-
Abgrenzung unbewegliche und bewegliche Sache
- beweglich: Einigung + Übergabe der Sache (§929)
- unbeweglich: Einigung + Eintragung ins Grundbuch (§§873,925)
-
2 Arten von Rechtsgeschäften
-
5 mehrseitige Rechtsgeschäfte
- Kaufvertrag
- Mietvertrag
- Werkvertrag
- Ehe
- Erbvertrag
-
5 einseitige Rechtsgeschäfte
- Testament
- Anfechtung
- Rücktritt
- Aufrechnung
- Kündigung
-
4 Arten von Willenserklärungen und je 2 Beispiele
- einseitig nicht empfangsbedürftig: Auslobung, Testament
- einseitig empfangsbedürftig: Kündigung, Anfechtung
- einseitig verpflichtend: Schenkungsvertrag
- zweiseitig verpflichtend: Arbeitsvertrag, Kaufvertrag
-
6 Arten von Formvorschriften
- Gesetzliche Schriftform: §126
- Vereinbarte Form: §127
- Elektrnoische Form: §126a
- Textform: §126b
- Notarielle Beurkundung: §128
- Öffentliche Beglaubigung: §129
-
2 Verträge in Schriftform
- Mietverträge länger als 1 Jahr
- Bürgschaft
-
6 Verträge mit notarieller Beurkundung
- Grundstücksverträge
- Schenkung
- Ehe
- Erbvertrag
- Gesellschaftsvertrag
- GmbH Satzungsänderung
-
2 Merkmale eines Vertragsschlusses
- Antrag und Annahme
- zwei übereinstimmende Willenserklärungen
-
3 Merkmale eines Antrags beim Vertragsschluss
- empfangsbedürftig
- Bindungswirkung
- erlöscht durch Widerruf, Zeitablauf und Ablehnung
-
4 Merkmale einer Annahme beim Vertragsschluss
- empfangsbedürftig
- modifiziert ist neuer Antrag
- uneingeschränkte Zustimmung
- Schweigen keine Annahme (Privat)
-
3 Arten von Mängel bei einem Rechtsgeschäft
- nichtig
- anfechtbar
- schwebend unwirksam
-
5 Gründe für Nichtigkeit (von Anfang an)
- rechts/geschäftsunfähige Person
- Scheingeschäft
- gesetzliches Verbot
- Sittenwidrigkeit
- Formmängel
-
5 Gründe für Anfechtbarkeit (gültig, aber rückwirkend nichtig bei Anfechtung)
- Inhaltsirrtum
- Erklärungsirrtum
- Eigenschaftsirrtum
- arglistige Täuschung
- widerrechtliche Drohung
-
2 Gründe für schwebend unwirksame Verträge (nur wirksam mit Genehmigung)
- Verträge beschränkt geschäftsfähiger
- Verträge vom Vertreter ohne Vertretungsmacht
-
3 Arten von Geschäftsfähigkeit
- unfähig: 0-7, geistig behindert
- beschränkt: 7-18, Betreute mit Einwilligungsvorbehalt
- unbeschränkt: ab 18, nicht geistig behindert
-
3 Arten von Rechtsgeschäften beschränkt Geschäftsfähiger
- WE mit Rechtsvorteil: rechtlich neutral, wirksam, §107
- WE mit Rechtsnachteil: Zustimmung durch Vertreter
- Ausnahmen: Taschengeld, Arbeitsverhältnis, Erwerbsgeschäft
-
4 Merkmale AGB's (§305)
- Absicherung
- Rationalisierung der Vertragsabwicklung
- Modifikation der BGB-Regelungen
- Prüfung der Klauseln im BGB §§307-309
-
3 Pflichtverletzungen bei Rechtsgeschäften §280 BGB
- Ausbleiben/Schlechterfüllung der Leistung
- Verspätung der Leistung
- Verletzung von Schutzpflichten
-
3 Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung
- Schadenersatz statt Leistung: §280
- Rücktritt: §§323,326,346
- Gegenleistungspflicht: §326
-
Merkmale des Widerrufsrechts eines Verbrauchers
- gesetzlich: §312
- Widerruf: §§355, 356
- Fristbeginn: §§355, 356
- Rechtsfolgen: §§357, 346
-
Pargraphen zur Regelung der AGBs?
BGB §§307-308-309
-
Paragraph bei Sachmängeln?
BGB § 437
-
3 Rechte des Kunden bei Sachmängeln?
- Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung)
- Rücktritt vom Vertrag oder Kaufpreisminderung [aber erst in 2. Linie!!]
- Schadensersatz
-
Wofür steht UWG und was regelt es?
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- Es dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb.
- Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
-
5 Fallgruppen des UWG
- Kundenfang (Beeinträchtigung der freien Willensbildung)
- Behinderung (Behinderung des Mitbewerbers seine Leistungen anzubieten)
- Ausbeutung (Übernahme eines fremden Arbeitsergebnisses oder guten Rufs)
- Rechtsbruch (ausnutzung der gesetztestreue der Mitbewerber)
- Marktstörung (Gefährdung des Wettbewerbes auf dem Markt)
-
Was ist Domaingrabbing?
Registrieren und Besetzten von Top-Level Domains für den gewinnbringenden Verkauf.
-
Definition Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit, Rechtsgeschäfte rechtverbindlich abschließen zu können.
-
Warum teilt das BGB seine Bereiche in Bücher und welche Paragraphen umfasst das erste Buch?
- AT §§1-240
- Aufbau aufgrund der Übersichtlichkeit und der Systematisierung.
- Das erste Buch bildet die Grundlage für die weiteren Bücher.
-
4 geschriebene Rechtsquellen
- Grundgesetzt (GG)
- Bundes- und Ladesgesetzte (BGB, HGB)
- Rechtsverordnungen
- Satzungen
-
4 nicht geschriebene Rechstquellen
- Gewohnheitsrecht
- Rechtssprechung (h.M.)
- Meinung führender Rechtsexperten (h.L.)
- Sitten und Moral
|
|