strafrecht-FM2

  1. Nachstellen
    Auf ungewollte Kommunikation abzielende und auf Rechtsgutsbeeinträchtigung gerichtete Verhaltensweisen.
  2. Körperliche Misshandlung
    Jede üble, unangemessene Behandlung des Opfers, die dazu geeignet ist, das körperliche wohlbefinden oder die köperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.
  3. Gesundheitsbeschädigung
    ist das auch nur vorübergehende Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, also krankhaften Zustands.
  4. Kausalität
    Kausal ist eine Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann ohne dass der Erfolg entfiele.
  5. Aufsuchen räumlicher Nähe
    Aktives Herstellen einer Entfernung, die nach objektiven Maßstäben geeignet ist, den Taterfolg einer Beeinträchtigung herbeizuführen.
  6. Versuch des Kontakt-Herstellsn
    Unternehmensdelikt. Das gegenseitige oder einseitige Zuleiten und Entgegennehmen von sprachlich-gedanklichen Informationen.
  7. Aufgeben von Bestellungen
    Bestellung von Waren oder Dienstleistungen in einer Weise, die geeignet ist, daszu zu führen, dass die Bestellungen dem Opfer zugerechnet werden.
  8. Veranlassung Dritter zur Kontaktaufnahme
    Missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten des Opfers, um Dritte zur Kontaktaufnahme zu bewegen.
  9. Beharrlichkeit
    Die Handlung wird aus bewusster Missachtung des entgegenstehenden Willens der betroffenen Person oder aus Gleichgültigkeit gegenüber ihren Wünschen und Belangen wiederholt vorgenommen.
  10. Unbefugtheit
    Handeln gegen den Willen der betroffenen Person oder ohne Befugnis aus öffentlich-rechtlichen Normen oder zivilrechtlichen Ansprüchen.
  11. Schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung
    Die äußere Gestaltung des Lebens muss über das "übliche Maß" hinausgehend negativ verändert sein.
  12. Vollstreckungshandlung
    Jede Tätigkeit der dazu berufenen Organe, die zur Regelung eines Einzelfalls auf dei Vollziehung der in § 113 Abs. 1 StGB genannten Rechtsnormen oder Hoheitsakte gerichtet ist.
  13. Widerstand leisten
    • Aktive tätigkeit zur Verhinderung oder Erschwerung der Vollstreckungshandlung
    • a) mit Gewalt
    • b) durch Drohung mit Gewalt
  14. Tätlicher Angriff
    Unmittelbar auf den Körper zielende gewaltsame Einwirkung
  15. Quälen
    Verursachen länger andauernder oder sich wiederholender Schmerzen oder Leiden.
  16. Rohes Misshandeln
    Voraussetzung ist eine gefühllose, fremdes Leiden missachtende Gesinnung
  17. Gesundheitsschädigung durch böswillige Vernachlässigung der Fürsorgepflicht
    Vernachlässigung aus verwerflichen, insbesondere eigensüchtigen Beweggründen (Hass, Sadismus, Rache)
  18. Täuschung über Tatsachen
    Handlungsform, die einen Erklärungswert besitzt und durch Einwirkung auf die Vorstellung einer anderen natürlichen Person bei dieser zu einem Irrtum führen kann.
  19. Irrtum
    Objektiv fehlerhafte Annahme vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Tatsache.
  20. Tatsache
    Konkreter Vorgang oder Zustand der Vergangenheit oder Gegenwart, der einem Beweis zugänglich ist.
  21. Vorspiegeln falscher Tatsachen
    Das unwahre Behaupten des Vorliegens von Umständen, die in Wirklichkeit nicht gegeben sind.
  22. Entstellen
    Verfälschen des tatsächlichen Gesamtbildes durch Hinzufügen oder Fortlassen einzelner Elemente.
  23. Unterdrücken einer wahren Tatsache
    Handeln, durch das einer anderen Person die Kenntnis einer Tatsache vorenthalten wird.
  24. Einsperren
    Festhalten in einem umschlossenen Raum durch äußere Vorrichtungen, die den Betroffenen daran hindern, sich von dem Ort wegzubewegen. Ganz kurzfristige Beschränkungen sind nicht ausreichend.
  25. auf andere Weise der Freiheit berauben
    Jede Handlung, welche objektiv die Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit bewirkt.
  26. Während der Ausübung seines Dienstes
    Begehung in einer Zeit, in der er befugt als Amtsträger tätig ist.
  27. in Beziehung auf seinen Dienst
    Begehung in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Dienst.
  28. Objektiver Tatbestand:
    § 238 StGB - Nachstellung
    • a) Tathandlung
    • - Nachstellen
    • - Beharrlichkeit
    • - Unbefugtheit

    • b) Taterfolg:
    • Schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung

    Kausalität und objektive Zurechnung
  29. Objektiver Tatbestand:
    § 113 StGB - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
    • a) Persönlicher Schutzbereich:
    • - Amtsträger

    • b) Sachlicher Schutzbereich:
    • - bei Vornahme einer Vollstreckungshandlung

    • c) Tathandlungen
    • - Widerstand leisten mit Gewalt
    • - oder durch Drohung mit Gewalt
    • - tätlicher Angriff
  30. Objektiver Tatbestand:
    § 225 StGB - Misshandlung von Schutzbefohlenen
    • a) Schutzverhältnis
    • - Person unter 18 Jahren
    • - oder wg. Gebrechlichkeit oder Krankheit Wehrlose

    b) Besonderes Schutz- oder Abhängigkeitsverhältnis

    • c) Tathandlungen:
    • - Quälen oder
    • - Rohes Misshandeln oder
    • - Gesundheitsschädigung durch böswillige Vernachlässigung der Fürsorgepflicht
  31. Tatbestand:
    § 263 StGB - Betrug
    • a) Täuschung über Tatsachen
    • - Vorspiegeln falscher Tatsachen
    • - Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen
    • kausal für

    • b) Irrtum
    • kausal für

    • c) Vermögensverfügung
    • kausal für

    d) Vermögensschaden

    • SUBJEKTIVER TATBESTAND:
    • a) Vorsatz
    • b) Bereicherungsabsicht
  32. Objektiver Tatbestand:
    § 239 StGB - Freiheitsberaubung
    a) Tatobjekt: Mensch

    • b) Tathandlungen
    • - Einsperren
    • - auf andere Weise

    c) fehlendes Einverständnis
  33. Objektiver Tatbestand:
    § 340 StGB - Körperverletzung im Amt
    • 1. Tatbestand des Grunddelikts
    • - objektiv
    • - subjektiv

    2. Tatbestand der Qualifikation

    • a) Objektiver Tatbestand
    • - Täter: Amtsträger
    • - während der Ausübung seines Dienstes
    • - in Beziehung auf seinen Dienst
    • - Tathandlung: begehen oder begehen lassen
  34. Objektiver Tatbestand:
    § 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung
    • 1. Erfolgseintritt: Körperverletzung
    • 2. Kausalität des Verhaltens für die Körperverletzung
    • 3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
    • - obj. Sorgfaltswidrigkeit
    • - obj.Vorhersehbarkeit
    • 4. Objektive Zurechnung des Erfolgs
    • - Pflichtwidrigkeitszusammenhang
    • - Schutzzweck der Norm
Author
ChrisFTB
ID
116139
Card Set
strafrecht-FM2
Description
Fachmodul 2 - Strafrecht Definitionen
Updated