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Nachstellen
Auf ungewollte Kommunikation abzielende und auf Rechtsgutsbeeinträchtigung gerichtete Verhaltensweisen.
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Körperliche Misshandlung
Jede üble, unangemessene Behandlung des Opfers, die dazu geeignet ist, das körperliche wohlbefinden oder die köperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.
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Gesundheitsbeschädigung
ist das auch nur vorübergehende Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, also krankhaften Zustands.
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Kausalität
Kausal ist eine Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann ohne dass der Erfolg entfiele.
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Aufsuchen räumlicher Nähe
Aktives Herstellen einer Entfernung, die nach objektiven Maßstäben geeignet ist, den Taterfolg einer Beeinträchtigung herbeizuführen.
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Versuch des Kontakt-Herstellsn
Unternehmensdelikt. Das gegenseitige oder einseitige Zuleiten und Entgegennehmen von sprachlich-gedanklichen Informationen.
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Aufgeben von Bestellungen
Bestellung von Waren oder Dienstleistungen in einer Weise, die geeignet ist, daszu zu führen, dass die Bestellungen dem Opfer zugerechnet werden.
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Veranlassung Dritter zur Kontaktaufnahme
Missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten des Opfers, um Dritte zur Kontaktaufnahme zu bewegen.
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Beharrlichkeit
Die Handlung wird aus bewusster Missachtung des entgegenstehenden Willens der betroffenen Person oder aus Gleichgültigkeit gegenüber ihren Wünschen und Belangen wiederholt vorgenommen.
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Unbefugtheit
Handeln gegen den Willen der betroffenen Person oder ohne Befugnis aus öffentlich-rechtlichen Normen oder zivilrechtlichen Ansprüchen.
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Schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung
Die äußere Gestaltung des Lebens muss über das "übliche Maß" hinausgehend negativ verändert sein.
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Vollstreckungshandlung
Jede Tätigkeit der dazu berufenen Organe, die zur Regelung eines Einzelfalls auf dei Vollziehung der in § 113 Abs. 1 StGB genannten Rechtsnormen oder Hoheitsakte gerichtet ist.
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Widerstand leisten
- Aktive tätigkeit zur Verhinderung oder Erschwerung der Vollstreckungshandlung
- a) mit Gewalt
- b) durch Drohung mit Gewalt
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Tätlicher Angriff
Unmittelbar auf den Körper zielende gewaltsame Einwirkung
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Quälen
Verursachen länger andauernder oder sich wiederholender Schmerzen oder Leiden.
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Rohes Misshandeln
Voraussetzung ist eine gefühllose, fremdes Leiden missachtende Gesinnung
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Gesundheitsschädigung durch böswillige Vernachlässigung der Fürsorgepflicht
Vernachlässigung aus verwerflichen, insbesondere eigensüchtigen Beweggründen (Hass, Sadismus, Rache)
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Täuschung über Tatsachen
Handlungsform, die einen Erklärungswert besitzt und durch Einwirkung auf die Vorstellung einer anderen natürlichen Person bei dieser zu einem Irrtum führen kann.
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Irrtum
Objektiv fehlerhafte Annahme vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Tatsache.
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Tatsache
Konkreter Vorgang oder Zustand der Vergangenheit oder Gegenwart, der einem Beweis zugänglich ist.
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Vorspiegeln falscher Tatsachen
Das unwahre Behaupten des Vorliegens von Umständen, die in Wirklichkeit nicht gegeben sind.
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Entstellen
Verfälschen des tatsächlichen Gesamtbildes durch Hinzufügen oder Fortlassen einzelner Elemente.
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Unterdrücken einer wahren Tatsache
Handeln, durch das einer anderen Person die Kenntnis einer Tatsache vorenthalten wird.
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Einsperren
Festhalten in einem umschlossenen Raum durch äußere Vorrichtungen, die den Betroffenen daran hindern, sich von dem Ort wegzubewegen. Ganz kurzfristige Beschränkungen sind nicht ausreichend.
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auf andere Weise der Freiheit berauben
Jede Handlung, welche objektiv die Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit bewirkt.
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Während der Ausübung seines Dienstes
Begehung in einer Zeit, in der er befugt als Amtsträger tätig ist.
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in Beziehung auf seinen Dienst
Begehung in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Dienst.
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Objektiver Tatbestand:
§ 238 StGB - Nachstellung
- a) Tathandlung
- - Nachstellen
- - Beharrlichkeit
- - Unbefugtheit
- b) Taterfolg:
- Schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung
Kausalität und objektive Zurechnung
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Objektiver Tatbestand:
§ 113 StGB - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- a) Persönlicher Schutzbereich:
- - Amtsträger
- b) Sachlicher Schutzbereich:
- - bei Vornahme einer Vollstreckungshandlung
- c) Tathandlungen
- - Widerstand leisten mit Gewalt
- - oder durch Drohung mit Gewalt
- - tätlicher Angriff
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Objektiver Tatbestand:
§ 225 StGB - Misshandlung von Schutzbefohlenen
- a) Schutzverhältnis
- - Person unter 18 Jahren
- - oder wg. Gebrechlichkeit oder Krankheit Wehrlose
b) Besonderes Schutz- oder Abhängigkeitsverhältnis
- c) Tathandlungen:
- - Quälen oder
- - Rohes Misshandeln oder
- - Gesundheitsschädigung durch böswillige Vernachlässigung der Fürsorgepflicht
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Tatbestand:
§ 263 StGB - Betrug
- a) Täuschung über Tatsachen
- - Vorspiegeln falscher Tatsachen
- - Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen
- kausal für
- c) Vermögensverfügung
- kausal für
d) Vermögensschaden
- SUBJEKTIVER TATBESTAND:
- a) Vorsatz
- b) Bereicherungsabsicht
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Objektiver Tatbestand:
§ 239 StGB - Freiheitsberaubung
a) Tatobjekt: Mensch
- b) Tathandlungen
- - Einsperren
- - auf andere Weise
c) fehlendes Einverständnis
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Objektiver Tatbestand:
§ 340 StGB - Körperverletzung im Amt
- 1. Tatbestand des Grunddelikts
- - objektiv
- - subjektiv
2. Tatbestand der Qualifikation
- a) Objektiver Tatbestand
- - Täter: Amtsträger
- - während der Ausübung seines Dienstes
- - in Beziehung auf seinen Dienst
- - Tathandlung: begehen oder begehen lassen
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Objektiver Tatbestand:
§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung
- 1. Erfolgseintritt: Körperverletzung
- 2. Kausalität des Verhaltens für die Körperverletzung
- 3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
- - obj. Sorgfaltswidrigkeit
- - obj.Vorhersehbarkeit
- 4. Objektive Zurechnung des Erfolgs
- - Pflichtwidrigkeitszusammenhang
- - Schutzzweck der Norm
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