Zusammenfassung Waldkunde

  1. Was versteht man unter Wald?
    eine mit Waldbäumen bedeckte Grundfläche
  2. Was ist mit dem Begriff Nachhaltigkeit gemeint?
    Das heisst es wird im Wald nicht mehr genutzt als zuwächst.
  3. Welche Schutzfunktionen des Waldes kennen sie?
    Wasserschutz, Klimaschutz, Lawinenschutz, Bodenschutz, Lärmschutz, Sichtschutz, Immissionsschutz
  4. Was ist Immissionsschutz?
    einwirkende Luftverunreinigungen wie Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung möglichst gering zu halten.
  5. Was ist ein Bodenschutzwald?
    Sie dienen zum Schutz vor Erosion (Bodenabschwemmung) an Steilhängen, Schluchten oder Gräben. Durch das Pflegeprinzip Plenterung wird ein Dauerwald erreicht.
  6. Was versteht man unter Wohlfahrtfunktion im TG?
    Ökologie 10-15%

    Wertvoll sind trockene sowie sehr nasse Waldstandorte. Alt- und Totholz wird wieder vermehrt gefördert durch Waldreservate / Altholzinseln.

    Trinkwassergewinnung

    • Erholung 2%
    • Erholung findet heute fast auf der gesamten Waldfläche statt

    Fazit: Wir haben eine Multifunktionalität des Waldes.
  7. Was ist naturnahe Forstwirtschaft?
    Fördern von Standortgerächte Baumarten
  8. Erkläre die Photosynthese:
    • In grünen Pflanzenteilen ensteht mit Hilfe von Blattgrün (Chlorophyll) und Sonnenlicht aus Wasser (H2O) und dem Kohlenstoffdioxid (CO2) der Luft Zucker und Sauerstoff (O2). Zucker ist der Energiespänder und Grundstoff für die Pflanzen.
  9. Was gehört zum Standort und bestimmt das Wachstum wesentlich?
    Klima, Vegetation, Boden, Höhenlage, Hangneigung.
  10. Aus was besteht ein Baum?
    Wurzeln, Stamm, Krone
  11. Was für Wurzeltypen sind bekannt?
    Tellerwurzel sind stark windwurfgefärdet, Pfahlwurzel bietet den besten Halt im Boden etwas weniger leistet die Herzwuzel
  12. Wer ist verantworlich für die Versorgung des Stammes?
    Haupt- und Feinwurzeln
  13. Aus was besteht der Stamm?
    Borke, Bast, Kambium, Kernholz, Splintholz
  14. Wie wird die Wachstumszone beim Baum auch noch genannt?
    Kambium (zwischen Rinde und Holz)
  15. Was bewirken Verletzungen an Rinde?
    zB: Bei der Fichte treten Pilze ein, die zu einer Rotfäule mit holzzerstörender Wirkung führen.
  16. Zähle die Schichtenstruktur auf (von aussen nach innen):
    • Rinde (Schutz nach aussen)
    • Bast (Transportleitung Nährstoffe)
    • Kambium (Wachstumsschicht)
    • Splintholz (regelt den Wasserhaushalt)
    • Kernholz (Stützfunktion)
  17. Welche Möglichkeiten von Waldverjüngung gibt es?
    • natürliche Verjüngung
    • Saat
    • Pflanzung
    • Stockausschlag
  18. Die Samen von welchen Baumarten werden vom Wind verfrachtet?
    Fichte, Föhre, Bergahorn, Esche, Birke, Tanne
  19. Welche Baumarten entstehen durch Aufschlag (nicht flugfähige Samen)?
    Eiche / Buche
  20. Welche Anforderungen werden an den Waldrand gestellt?
    • stufig aufgebaut, artenreich und vielschichtig
    • Schutzfunktion gegen Wind, Sturm und Sonneneinstr.
    • bietet Nahrungs- und Nistangebot
  21. Was ist ein Z-Stamm?
    Zukunftsstamm mit wertvollen Kriterien. Gesund, feinastig, nicht drehwüchsig und standfest. Krone gleichmässig ausgewachsen.
  22. BHD Baumholz?
    >20cm (grösser als 20cm)
  23. BHD Altholz?
    >50cm (grösser als 50cm)
  24. Brusthöhendurchmesser bei der Dickung max?
    7cm
  25. Jungwuchs bis?
    mannshoch
  26. BHD Stangenholz?
    < 20cm (kleiner als 20cm)
  27. Welches sind Pionierhölzer?
    Erle, Weide, Föhre und Birke sind anspruchslose Baumarten.
  28. Welche Nadelbaumarten finden bei uns eine weite Vorbreitung?
    Ficht, Tanne, Föhre, Lärche, Douglasie
  29. Welche Standorte sagen der Fichte zu?
    Bescheidene Ansprüche an Nährstoffe und Wärme. Sie hat es gerne trocken mit lockeren und humosen Böden
  30. Wie hoch wird eine Fichte?
    30 - 50m hoch
  31. Wie sind die Zapfen der Fichte?
    Sie hängen an den Zweigen.
  32. Braucht die Tanne viel Licht?
    Die Weisstanne ist eine Schattenbaumart
  33. Wodurch ist die Tanne besonders gefährdet?
    Im Sämlings- und Pflanzenstadium stark verbissgefährdet. Hoch empfindlich gegen Luftschadstoffe.
  34. Von wo kommt die Douglasie?
    aus Nordamerika
  35. Welche Böden liebt die Douglasie?
    frische und tiefgründige Böden
  36. Wozu dienen die Douglasien waldbaulich besonders gut?
    Als Lückenfüller in älteren Kulturen, da sie rasch und anhaltend im Jugendalter wachsen
  37. Was für ein Wurzelsystem hat die Douglasie?
    Herzwurzelsystem. Sehr standfest
  38. Was für Bodeneigenschaften bevorzugt die Föhre?
    • sandig
    • karge Böden
  39. Ist die Föhre Lichtbedürftig?
    sehr lichtbedürftig
  40. Was für ein Wurzelsystem hat die Föhre?
    Pfahlwurzel sie ist sehr standfest
  41. Was zeichnet die Nadeln der Föhre aus?
    Die Nadeln sind paarweise angeordnet und ca 6-8cm lang.
  42. Durch wen wird die Föhre besonders gefährdet?
    • Schneebruch
    • Schüttepilz
  43. Ist die Lärche eine Lichtbaumart?
    ja
  44. Welche Standorte liebt die Lärche?
    Sie bevorzugt nährstoffreiche, kiesige Böden
  45. Welche Nadelbaumart wirft im Herbst ihre Nadeln ab?
    Lärche
  46. Welche Standorte liebt die Eiche?
    Die Eiche ist eine Lichtbaumart und liebt Wärme. Sehr standfest (Pfahlwurzelsystem)
  47. Ist die Rotbuche eine Schattenbaumart?
    • ja
    • deshalb unverzichtbar in der Plenterwaldwirtschaft
  48. Fruchtet die Buche jedes Jahr?
    Nein. Man unterscheidet "Vollmast" alle 5-12 Jahre, dazwischen ist eine "Sprengmast" möglich.
  49. Sind Hagebuche und Rotbuche verwandt?
    Nein, die Hagebuche gehört zu den Birkengewächsen.
  50. Wo wächst die Erle?
    an Bach und Flussläufen, ist sehr anpassungsfähig.
  51. Wozu wird die Schwarzerle gerne verwendet?
    Bodenaufwärter
  52. Welche Ahorne sind bei uns einheimisch?
    Berg-, Spitz-, Feldahorn
  53. Was für Lichtverhältnisse liebt der Ahorn?
    Halbschatten
  54. Welche Probleme hat die Naturverjüngung?
    Die Naturverjüngung ist meist vom Wildverbiss stark gefährdet
  55. Welche Hauptbaumart zählt zu den Flachwurzlern?
    Fichte
  56. Welche Baumarten sind Pfahlwurzler?
    Tanne, Föhre, Eiche
  57. Welche Hauptbaumart sind Herzwurzler?
    Rotbuche, Berg-, Spitzahorn und Linde
  58. Welche Baumarten sind Schattengehölze?
    Buche, Tanne und Eibe
  59. Welche Baumarten sind Lichthölzer?
    Lärche, Föhre, Eichen, Birken
  60. Halbschattengehölze?
    Fichte, Ahorn, Hagebuche
  61. Welche Hauptbaumarten gedeihen auf trockenen Standorten?
    Föhre, Eiche, Lärche
  62. Welche Aufgabe hat das Laubholz in Mischbestände?
    Bodenverbesserung, Resistenz gegen Schädlinge
  63. Welche Baumarten treiben Stockausschläge?
    Rotbuche, Esche, Erle, Weide, Ahorn
  64. Was ist ein Mastjahr?
    Ein Jahr, in welchem die masttragenden Maumarten Früchte abwerfen.
  65. Welches Holz wird zum Schnitzen gerne verwendet?
    Linde
  66. Hagebuche ist das?
    Härteste einheimische Holz
  67. Welche Hauptbaumart lassen sich besonders gut natürlich Verjüngen?
    • Fichte
    • Tanne
    • Buche
    • Bergahron
    • Esche
  68. Welche Baumarten sind besonders schnellwüchsig?
    Pappel, Erlen, Douglasie
  69. Welche Baumarten stellen besonders geringe Bodenstoffansprüche?
    Pionierbaumarten (Erle, Pappel, Weide, Föhre)
  70. Welchen stellenwert hat das "Totholz" in unserem Wald?
    Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten.
  71. Welche Baumart gehören zu den Weichhölzern?
    Linde, Erlen, Pappeln
  72. Was für Waldverjüngungsformen gibt es?
    • Fermelschlag
    • Schirmschlag
    • Saumschlag
    • Kahlschlag
    • Plenterung
  73. Wozu dient der Femelschlag?
    • Es werden Bäume in unregelmässigen Eingriffen, gruppenweise, über einen längeren Zeitraum entnommen. Die dadurch entstehende Verjüngung ist unregelmässig und ungleichaltrig.
  74. Was ist ein Saumschlag?
    • Es ist ein streifenweiser Hieb am Rand eines Bestandes. Durch fortschreitende Saumhiebe soll der Bestand geerntet und in der Regel natürlich verjüngt werden.
  75. Erläutere den Schirmschlag:
    • Der Schirmschlag beginnt in einem Mastjahr.Der Altholzbestand wird über Jahre hin weg aufgelichtet, so dass eine natürliche Verjüngung nicht flugfähiger Samen stattfinden kann (Aufschlag) zB: von Buche oder Eiche
  76. Was ist Plenterung?
    Im Plenterwald findet man auf kleiner Fläche Bäume aller Altersstufen. Hauptbaumart des Plenterwaldes sind: Weisstanne, Fichte und Buche.
  77. Wie heissen die drei forstlichen Betriebsformen?
    • Hochwald
    • Niederwald
    • Mittelwald
  78. Erläutere Hochwald?
    Meist alte Bäume die 30 und mehr Meter hoch werden. Umtriebszeit 100-300 Jahre. Holzertrag = Stammholz (Wertholz)
  79. Erläutere Niederwald:
    • Die Niederwaldwirtschaft ist nur in Laubwaldgebieten möglich. Typische Niederwaldbaumarten sind:
    • Bergahorn
    • Birke
    • Hasel
    • Robinie
    • Erle
  80. Erläutere Mittelwald:
    Mittelwald vereinigt die Merkmale von Hoch- und Niederwald. Kern- und Stockausschläge kommen nebeneinander vor und bilden so eine Zweischichtigkeit.
  81. Was heisst Kalamität?
    Massenerkrankung der Waldbäume mit Wirtschaftlichen folgen. Besonders betroffen sind Monokulturen und Altersklassenwälder.
  82. Was gibt es für Arten von Wildschaden?
    Verbiss, Schälen, Fegen, Schlagen
  83. Was sind folgen von Wildschäden?
    • Stabilitätverminderung des Waldbestandes
    • Verminderung der Artenvielfalt
    • Zuwachs- und Qualitätseinbussen
  84. allgemeine Schutzmöglichkeiten gegen alle Schäden?
    (Einzelschutz)
    Drahtkorb, Schutzhüllen
  85. allgemeine Schutzmöglichkeiten gegen Verbiss?(Einzelschutz)
    Knospenschutz: Chuder, Schafwolle, Aluminiumkrone, chemische Mittel (Kalk)
  86. allgemeine Schutzmöglichkeiten gegen Fege- und Schlagschäden? (Einzelschutz)
    • dürre Nadelholz-Wipfel
    • chemische Mittel
  87. Wir sprechen von zwei Wildschadenverhütungsmethoden. Wie heissen sie?
    • aktiv (Jagd+Biotop Hege)
    • passive (mechanisch oder chemisch Schützen)
  88. allgemeine Schutzmöglichkeiten gegen Schälschäden?(Einzelschutz)
    • Schälschutz-Netz
    • chemische Mittel
  89. Zur Überwachung der Nachhaltigkeit gibt es welche zwei Controlling - Instrumente?
    • Regionaler Waldplan
    • Ausführungsplan (Revierplan)
  90. Definition Waldökologie?
    Lehre der Beziehung von Organismen zu ihrer Umwelt und untereinander.
  91. Nenne die Erschliessungsformen:
    • Groberschliessung (Lastwagen befahrbar)
    • Feinerschliessung (nur mit Landmasch. befahrbar)
    • Seilkran (vor allem in Berggebieten)
  92. Was ist aktive / passive Wildschadenverhütung?
    • aktive = Biotop Hege / Jagen
    • passive = Zäune und Einzelschutzmassnahmen
  93. Was ist Biotop Hege?
    Äsung-, Deckungsmöglichkeiten verbessern, Ruhe sicherstellen, Schalenwildbestand auf gleichem Niveau belassen.
  94. Die natürliche Waldentstehung in 5 Stufen:
    • Pionierflora
    • Verbuschung Pionierwald
    • Übergangswald
    • Schlusswald
  95. Die 3 Lebensphasen eines Waldbestandes?
    • Jugenphase (Konkurrenzkampf)
    • Optimalphase (Lichtbedürftige Bäume nur noch selten)
    • Altersphase (es entstehen Lücken = neue Baumgen.)
  96. Waldfunktionen können sich ergänzen oder ausschliessen. Erkläre:
    • ergänzen = Mittelwaldbewirtschaftung und Vogelschutz
    • ausschliessen= Skifahren in Aufforstungen
  97. Wieviel % der Welt ist Festland und davon Wald?
    • 30% Festland und davon
    • 1/4 mit Wald bedeckt
  98. Wieviel % ist in der Schweiz mit Wald bedeckt?
    31%
  99. Wieviel % Wald gibt es im Kanton Thurgau und wieviel % sind in Privatbesitz?
    • 20% (20'000 ha = ca 145 km2)
    • rund 50% Privatwald
  100. Wieviele Waldbesitzer gibt es im Kanton Thurgau?
    rund 9000
  101. Wieviel ha Wald gibt es in der Schweiz?
    ca 1'000'000 ha
  102. Nenne die 3 Waldfunktionen:
    • Nutzfunktion
    • Schutzfunkion
    • Wohlfahrtsfunktion
  103. Wie gliedert sich der kantonale Forstdienst?
    1 Forstamt, 3 Forstkreise, ca 30 Forstreviere
  104. Aufgabe Forstamt?
    Forstliche Planung, Walderhaltung, Waldförderung
  105. Aufgabe Forstkreis?
    Beratung von Waldeigentümern, Vollzug Waldgesetz, Umsetzung Waldpläne und Ausführungspläne.
  106. Aufgabe Forstrevier?
    Ansprechpartner Waldbesitzer und Jäger.
  107. Die drei Waldpflegearten heissen?
    • Jungwuchspflege
    • Durchforstung
    • künstliche Astung
  108. Wann tritt das erste Waldgesetz in kraft?
    1876
  109. Das nachfolgende Forst- und Polizeigesetz trat wann in kraft?
    1902
  110. Seit wann gilt das heutige Waldgesetz?
    1991
  111. Fichte
  112. Weiss - Tanne
  113. Föhre / Kiefer
  114. Lärche
  115. Douglasie

  116. Buche

  117. Stieleiche
  118. Esche
  119. Bergahorn
  120. Bergulme

  121. Eibe

  122. Erle
  123. Birke
  124. Vogelbeere

  125. Kirschbaum

  126. Nussbaum

  127. Sommerlinde (Ansatz Stiel weisslich)
  128. Rosskastanie
  129. Hagebuche
  130. Feldahorn
  131. Spitzahorn
  132. Weide
  133. Pappel
  134. Robinie
  135. Winterlinde
  136. Bundesgesetz über den Wald
    Art. 1 Zweck
    • a. den Wald in seiner Fläche und in seiner räumlichen Verteilung erhalten;
    • b. den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft schützen;
    • c. dass der Wald seine Waldfunktionen erfüllen kann, Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion
    • d. die Waldwirtschaft fördern und erhalten
  137. Bundesgesetz über den Wald
    Art. 2 Begriff des Waldes
    Als Wald gilt jede Fläche, die mit Waldbäumen oder Waldsträuchern bestockt ist und Waldfunktionen erfüllen kann.

    • Als Wald gelten auch:
    • a. Weidwälder und Selven
    • b. unbestockte oder ertragslose Flächen eines Waldgrundstückes, wie Waldstrassen und andere forstliche Bauten
    • c. Grundstücke für die eine Aufforstungspflicht besteht
  138. Bundesgesetz über den Wald
    Art. 4 Begriff der Rodung
    Als Rodung gilt die dauernde oder vorübergehende Zweckentfremdung von Waldboden
  139. Bundesgesetz über den Wald
    Art. 5 Rodungsverbot und Ausnahmebewilligungen
    • Rodung ist verboten
    • Mit Aussnahmebewilligung müssen nachstehende Punkte erfüllt werden:
    • a. das Werk muss auf den Standort angewiesen sein
    • b. die Vorraussetzungen der Raumplanung erfüllen
    • c. die Rodung darf zu keiner Gefährdung der Umwelt führen

    • - dem Natur- und Heimatschutz ist rechnung zu tragen
    • - Rodungsbewilligungen sind zu befristen
  140. Bundesgesetz über den Wald
    Art. 15 Motorfahrzeugverkehr
    1 Wald und Waldstrassen dürfen nur zu forstlichen Zwecken mit Motorfahrzeugen befahren werden.

    2 Die Kantone können Ausnahmen erlassen, sofern die Walderhaltung und öffentliche Intresse nicht dagegen sprechen

    3 Die Kantone sorgen für die Signalisation und Kontrollen. Je nach dem dürfen sie auch Barrieren anbringen.
  141. Bundesgesetz über den Wald
    Art. 21 Holznutzung
    Wer im Wald Holz nutzen will braucht eine Bewilligung des Forstdienstes. Die Kantone können Ausnahmen vorsehen
  142. Bundesgesetz über den Wald
    Art. 27 Massnahmen der Kantone
    1 Die Kantone ergreifen die forstlichen Massnahmen gegen die Ursachen und Folgen von Schäden, welche die Erhaltung des Waldes gefährden können.

    2 Die Kantone regeln den Wildbestand, so dass eine natürliche Verjüngung mit standortgerechten Baumarten ohne Schutzmassnahme möglich ist. Ansonsten, treffen von Massnahmen zur Verhütung von Wildschäden.
  143. Bundesgesetz über den Wald
    Art. 51 Forstorganisation
    • 1 Die Kantone organisieren den Forstdienst zweckmässig
    • 2 Sie teilen ihre Gebiete in Forstkreise und Forstreviere ein. Forstingenieure und diplomierte Förster betreuen diese.
  144. Verordnung über den Wald
    Art. 19 Waldbauliche Massnahmen
    1 Als waldbauliche Massnahmen gelten alle Pflegeeingriffe, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Stabilität und der Qualität des Bestandes beitragen.

    2 c Schutzmassnahmen gegen Wildschäden
  145. Verordnung über den Wald
    Art. 31 Wildschäden
    • 1 Treten trotz Regulierung der Wildbestände Wildschäden auf, so ist ein Konzept zu ihrer Verhütung zu erstellen
    • 2 Das Konzept umfasst: Schutz des Wildes vor Störung, Verbesserung der Lebensräume, Abschuss einzelner Tiere, Erfolgskontrolle
    • 3 Es ist bestandteil der forstlichen Planung
  146. Waldgesetz TG
    Kapitel I Geltungsbereich
    § 2 Definition Wald
    • 1 Als Wald gilt: mit Waldbäumen oder -sträuchern bestockte Fläche inkl. Waldsaum mind. 500m2, 12m Breit und für einwachsende Flächen ein Alter von 15 Jahre aufweist.
    • 2 Ufergehölze gelten als Wald
    • 3 Das Waldareal schliesst einen Waldsaum mit ein
    • 4 Als Waldgrenze gilt die äussere Grenze des Waldsaumes
  147. Waldgesetz TG
    Kapitel II Forstorganisation
    §5 Forstrevierkörperschaft
    • 1 Für jedes Forstrevier ist eine Körperschaft zu bilden.
    • 2 Die Waldeigentümer sind Mitglieder der Körperschaft
    • 3 Die Körperschaft stellt ein Förster/in an
    • 4 Der Regierungsrat erlässt Rahmenbedingungen über Anstellung und Besoldung
  148. Waldgesetz TG
    Kapitel III Walderhaltung
    §13 Veranstaltungen im Wald
    Für gross Veranstaltungen im Wald braucht es eine Bewilligung zum Schutz von Überbeanspruchung. Tätigkeiten können eingeschränkt werden.
  149. Waldgesetz TG
    Kapitel IV Bewirtschaftung des Waldes
    §18 Grundsätze
    • 1Pflege und Nutzung sind Aufgaben des Eigentümers
    • 2 Wald und Waldsaum sind als ökologisch reichhaltige Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu gestalten
    • 3 Die Strauchschicht des Waldsaumes ist nachhaltig zu sichern
  150. Waldgesetz TG
    Kapitel IV Bewirtschaftung des Waldes
    §20 Regionale Waldpläne
    • 1 Regionale Waldpläne legen langfristige Ziele der Waldentwicklung fest
    • 2 Die Intressen der Gemeinden sind angemessen zu berücksichtigen
    • 3 Entwürfe der Waldpläne sind öffentlich , jedermann kann sich dazu äussern
  151. Waldgesetz TG
    Kapitel IV Bewirtschaftung des Waldes
    §21 Betriebspläne
    Betriebspläne dienen zur Mittelfristigen Planung zur Umsetzung der Ziele der Waldpläne
  152. Waldgesetz TG
    Kapitel IV Bewirtschaftung des Waldes
    §27 Wildschäden
    Der Forstdienst überprüft periodisch die Wildschadensituation in Zusammenarbeit mit den Jagdbehörden
  153. Verordnung des Regierungsrates zum Waldgesetz
    Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
    §1 Zuständigkeit des Departements
    • 1 Entscheiden über Bewilligungen für Veranstaltungen im Wald
    • 2 Entnahmen von Waldfonds bis 50'000.- max. Höhe
    • 3 Abgrenzen von Wald und Bauzonen
    • 4 den Erlass von forstlicher Planung- und Bewirtschaftungsvorschriften
  154. Verordnung des Regierungsrates zum Waldgesetz
    Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
    §2 Zuständigkeit des Forstdienstes
    • 1 Das Kantonsforstamt hat die direkte Aufsicht über das Forstwesen
    • 2 Die Forstkreise bewilligen Holznutzung, und sorgen für die Anzeichnung
  155. Verordnung des Regierungsrates zum Waldgesetz Kapitel III Walderhaltung
    §14 Meldepflicht für Veranstaltungen im Wald
  156. 1 ab 100 Personen oder technische Hilfsmittel eingesetzt werden beim Kantonsforstamt
    2 in der Regel drei Monate voraus, inkl. diversen Angaben. Art der Veranstaltung, Anzahl Beteiligte, Situationsplan
  157. Verordnung des Regierungsrates zum Waldgesetz Kapitel III Walderhaltung
    §15 Bewilligungspflicht für Veranstaltungen im Wald
    • 1 alle meldepflichtigen Veranstaltungen die Schutzgebiete oder Reservate beanspruchen
    • 2 Sportveranstaltungen
    • 3 Veranstaltungen mit voraussichtlich bis 500 Beteiligten
  158. Verordnung des Regierungsrates zum Waldgesetz Kapitel III Walderhaltung
    §19 Ausnahmen vom Fahrverbot auf Waldstrassen
    • Berechtigt ist wer:
    • 1 Erfüllung von gesetzliche Aufgaben angewiesen ist
    • 2 zum Jagd- / Fischerort anfährt, Wildzählung, Tiere bergen
    • 3 Landwirtschaft
    • 4 Forstdienst
    • 5 Mit Ausnahmebewilligung
  159. Verordnung des Regierungsrates zum Waldgesetz Kapitel IV Bewirtschaftung des Waldes
    §23 Naturnaher Waldbau
    • 1 In der Regel ist Naturverjüngung anzustreben
    • 2 Der Waldsaum ist ein 5 - 15m breiter Streifen aus Sträuchern und niedrigen Bäumen.
  160. Verordnung des Regierungsrates zum Waldgesetz Kapitel III Walderhaltung §29 Wildschäden
    • 1 Die periodische Überprüfung umfasst die Beurteilung der Verbissbelastung und der Notwendigkeit der Einzäunung
    • 2 Das Kantonsforstamt beantragt beim Departement die nötigen Massnahmen zur Regulierung des Wildbestandes gemäss Bundesgestz Art 27 Abs 2
  161. Hartriegel
  162. Haselnuss
  163. Liguster
  164. Geissblatt
  165. Faulbaum
  166. Salweide
  167. Pfaffenhütchen
  168. Traubenkirsche
  169. Weissdorn

  170. Schwarzdorn

  171. gemeiner Schneeball

  172. wolliger Schneeball
  173. Heckenrose
  174. Himbeer
  175. Brombeer
  176. Sanddorn
  177. Efeu
  178. Schwarzer- / Roter Holunder
  179. Mischbestände unterscheiden sich von Reinbeständen durch?
    vorhanden sein verschiedener Baumarten
  180. Reinbestände unterscheiden sich von Mischbeständen durch?
    vorhandensein nur einer Holzart
  181. Unter Anflug versteht man?
    leichte flugfähige Samen
  182. Unter Aufschlag versteht man?
    schweren nicht flugfähige Samen
  183. Unter Kultur versteht man?
    das Pflanzen von Bäumchen durch den Förster
  184. Als Jungwuchs gilt folgende Waldbestockung:
    max. mannshoch, kein Kronenkontakt
  185. Als Dickung gilt folgende Waldstockng:
    bis max. armdicke Stämme, ca 2m hoch, Kronenschluss
  186. Als Stangenholz gilt folgende Waldbestockung:
    weniger als 20 cm Stammdurchmesser
  187. Die Durchforstung ist ein Eingriff, der zugleich der Pflege wie der Nutzung von Stamm- und Schichtholz dient. Sie wird durchgeführt?
    Baumholz
  188. Der langfristige Vorteil eines Mischbestandes mit Nadel- und Laubholz liegt in der?
    nicht anfällig gegen Krankheiten, stabil gegen äussere Natureinflüsse wie Wind/Sturm
  189. Das ist Plenterbetrieb:
    Holznutzung von 1 bis max. 3 Bäume
  190. Mittelwald besteht aus?
    Stockausschlägen mit einzelnen grossen Kernwüchsen aus Samen
  191. Nachhaltige Waldbewirtschaftung bedeutet:
    man nutzt nur so viel wie pro Jahr zuwächst (10m3 pro ha)
  192. Die Baumartenwahl hat sich zu richten?
    Standort (Boden,Klima)
  193. „Positive Auslese“ bedeutet?
    Begünstigen der Z-Bäume durch ernten der schärfsten Konkurrenten
  194. Die künstliche Astung bezweckt:
    Qualitätsaufwertung
  195. Im Mittelland, auf normalen Standorten, beträgt die Jahrringdicke?
    1-3mm
  196. Das Endnutzungsalter eines Fichtenbestandes im Mittelland beträgt normalerweise?
    100-120
  197. Aufrecht stehende Zapfen hat die?
    Weisstanne
  198. Mehr als 4 Nadeln in Büscheln hat die?
    Lärche
  199. Flügelförmige Früchte (Samen) hat?
    Ahorn, Tanne, Fichte, Birke, Esche
  200. Steinfrüchte hat die?
    Vogelkirsche
  201. Fichte ist gleichbedeutend mit?
    Rottanne
  202. Kiefer ist gleichbedeutend mit?
    Föhre
  203. Die Hagebuche heisst auch
    Weissbuche
  204. Verhältnismässig sturmfest ist die?
    Eiche
  205. Imprägnierte Bahnschwellen werden unter anderem hergestellt aus dem Holz von?
    Rotbuche
  206. Die Rotfäule befällt?
    Fichte
  207. Die Schütte (Nadelkrankheit) befällt?
    Föhre
  208. Stockausschläge bilden?
    Weide, Erle, Hagebuche, Esche
  209. Diese Baumart wird vom Rehbock beim Fegen bevorzugt?
    Erle
  210. Das beste Äsungsangebot findet das Reh in?
    Naturverjüngungsflächen
  211. Besonders gerne verbeisst das Reh?
    Tannen
  212. Der Rehbock verursacht im Stangenholz Schlagschaden warum?
    Reviermarkieren / Aggressivität
  213. Wenige Pflanzen auf grösserer Fläche werden zweckmässig (Kosten/Nutzen) geschützt durch?
    Einzelschutz
  214. Zahlreiche Pflanzen auf grösserer Fläche werden zweckmässig (Kosten/Nutzen geschützt durch?
    Einzäunung
  215. Gebrochene Ecken bei Einzäunung bezwecken?
    Verringern der Verletzungsgefahr der eingedrungenen Rehe
  216. Ein Merkmal für einen guten Rehwildbiotop ist
    starke Verzahnung von Wald und Wiesen
  217. Für die vermehrte Nachzucht von standortgemässen Waldbaumarten auf dem Weg der Naturverjüngung ist anzustreben:
    Kombination Anpassung des Wildbestandes mit schaffen von Äsungsangebot
  218. Wer trifft die erforderlichen Massnahmen zur Verhütung von Wildschäden im Wald?
    Waldeigentümer
  219. An die Materialkosten der Wildschadenverhütungsmassnahmen im Wald haben beizutragen:
    die Gemeinde
  220. Es entscheidet über die Art der zu treffenden Wildschadenverhütungsmassnahmen im Wald?
    Förster und Waldeigentümer
  221. Verbiss- und Fegeschäden durch Rehwild im Wald sind dem Waldeigentümer zu vergüten:
    durch die Jagdgesellschaft, sofern die Massnahmen zum Schutz getroffen wurden
  222. Von der Wildschadenvergütung sind ausgeschlossen:
    von Eichhörnchen verursachte Schäden
  223. Ein typische Lichtbaumart ist die?
    Eiche, Birke, Föhre, Lärche
  224. Ein typischer Schattenbaumart ist die?
    Buche, Eibe, Weisstanne
  225. Naturverjüngung ist?
    durch Aufschlag oder Anflug entstandener Wald
  226. Die „neuartigen Waldschäden“ (früher Waldsterben genannt) werden vermutlich in erster Linie verursacht durch:
    Luftverschmutzung (Abgase)
  227. Die „neuartigen Waldschäden“ (früher Waldsterben genannt) können gemildert werden durch:
    Abgasentgiftung
  228. Von den „neuartigen Waldschäden“ (früher Waldsterben genannt) sind hauptsächlich betroffen:
    ältere Bäume
  229. Gelten Hecken rechtlich als Wald?
    nein
  230. Die Durchforstung ist eine Massnahme?
    Pflege und Holzgewinnung
  231. Welches im Wald anfallende Holzsortiment wird am besten bezahlt?
    Stammholz
  232. Die Holzernte fällt überwiegend in welcher Jahreszeit?
    Winter
  233. Der Thurgauer Wald ist überwiegend im Besitz von?
    Privatwaldbesitzern (rund 55%)
  234. Von der Gesamtfläche der Schweiz sind mit Wald bedeckt?
    30%
  235. Wer darf die Privatwaldparzelle eines Waldbesitzers betreten?
    jedermann
  236. Wem gehören die Pilze im Wald?
    dem Finder
  237. Inwiefern ist der Wald wichtig für den Wasserhaushalt?
    er speichert das Wasser und gibt es langsam wieder ab.
  238. Unter welchen Bedingungen darf Wald gerodet werden?
    nur mit Bewilligung des Kantons- oder Bundesbehörde
Author
stabilo2180
ID
114862
Card Set
Zusammenfassung Waldkunde
Description
Waldkunde
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