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Gefahr
...ist ein Zustand, der einen Schaden erwarten lässt.
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öffentliche Sicherheit
Kollektivrechtsgüter und Individualrechtsgüter
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Kollektivrechtsgüter
Rechtsgüter der Allgemeinheit
- - Bestand des Staates und seiner Einrichtungen
- - deren Funktionsfähigkeit
- - Rechtsordnung
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Individualrechtsgüter
Rechtsgüter des Einzelnen
Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Vermögen
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Ordnung
Umfasst alle Normen, die als Voraussetzung für ein gedeihliches Miteinanderleben angesehen werden können.
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Abstrakte Gefahr
Der Schadenseintritt ist vorstellbar.
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Konkrete Gefahr
Mit dem Schadenseintritt ist in absehbarer Zeit tatsächlich zu rechnen.
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Gegenwärtige Gefahr
Der Schadenseintritt hat bereits begonnen oder steht unmittelbar bevor.
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Anscheinsgefahr
liegt vor, wenn eine Sachlage bei verständiger Betrachtung zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt die Gefahrenprognose rechtfertigt, obwohl sich im Nachhinein ergibt, dass eine Gefahr nicht bestand.
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Anfangsverdacht
Zureichende, tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat oder Ordnungswidrigkeit
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Tatverdächtiger
Person, die nicht frei ist von einem Anfangsverdacht
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Beschuldigter
Tatverdächtiger, gegen den ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird.
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Zeuge
Person, die ohne einen anderen Verfahrensstatus zu haben über verfahrensträchtige Wahrnehmungen eine Aussage machen kann.
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Sachverständiger
Person, die kraft ihrer besonderen Sachkunde dem Gericht bei der Beurteilung der Beweislage hilft.
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Eingriff
Eingriff ist jede durch Hheitsakt bewirkte, nicht absolut geringfügige Beeinträchtigung eines geschützten Rechtsgutes.
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Straftat von erheblicher Bedeutung
- Im Polizeirecht:
- Legaldefinition in § 8 (3) PolG
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