ER-Definitionen

  1. Gefahr
    ...ist ein Zustand, der einen Schaden erwarten lässt.
  2. öffentliche Sicherheit
    Kollektivrechtsgüter und Individualrechtsgüter
  3. Kollektivrechtsgüter
    Rechtsgüter der Allgemeinheit

    • - Bestand des Staates und seiner Einrichtungen
    • - deren Funktionsfähigkeit
    • - Rechtsordnung
  4. Individualrechtsgüter
    Rechtsgüter des Einzelnen

    Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Vermögen
  5. Ordnung
    Umfasst alle Normen, die als Voraussetzung für ein gedeihliches Miteinanderleben angesehen werden können.
  6. Abstrakte Gefahr
    Der Schadenseintritt ist vorstellbar.
  7. Konkrete Gefahr
    Mit dem Schadenseintritt ist in absehbarer Zeit tatsächlich zu rechnen.
  8. Gegenwärtige Gefahr
    Der Schadenseintritt hat bereits begonnen oder steht unmittelbar bevor.
  9. Anscheinsgefahr
    liegt vor, wenn eine Sachlage bei verständiger Betrachtung zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt die Gefahrenprognose rechtfertigt, obwohl sich im Nachhinein ergibt, dass eine Gefahr nicht bestand.
  10. Anfangsverdacht
    Zureichende, tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat oder Ordnungswidrigkeit
  11. Tatverdächtiger
    Person, die nicht frei ist von einem Anfangsverdacht
  12. Beschuldigter
    Tatverdächtiger, gegen den ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird.
  13. Zeuge
    Person, die ohne einen anderen Verfahrensstatus zu haben über verfahrensträchtige Wahrnehmungen eine Aussage machen kann.
  14. Sachverständiger
    Person, die kraft ihrer besonderen Sachkunde dem Gericht bei der Beurteilung der Beweislage hilft.
  15. Eingriff
    Eingriff ist jede durch Hheitsakt bewirkte, nicht absolut geringfügige Beeinträchtigung eines geschützten Rechtsgutes.
  16. Straftat von erheblicher Bedeutung
    • Im Polizeirecht:
    • Legaldefinition in § 8 (3) PolG
Author
ChrisFTB
ID
114637
Card Set
ER-Definitionen
Description
Eingriffsrecht FM2
Updated