Betriebswirtschaftliche Steuerlehre_B.txt

  1. Arten der Einkommenssteuerpflicht
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  2. Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
    § 1 Abs. 1 EStG:

    • „Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sindunbeschränkteinkommensteuerpflichtig.“
    • => Natürliche Person
    • =>Inland
    • => Wohnsitz (§ 8 AO):
    • „Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen,dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.“
    • => Gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO):
    • „Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dasser an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.“
    • ==>Gewöhnlicher Aufenthalt wird stets und von Beginn an bei einem zeitlich zusammenhängendenAufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer angenommen (§ 9 S. 2 AO).
    • ===>kurzfristige Unterbrechungen des Aufenthalts im Inland bleiben hierbei unberücksichtigt!
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Author
Katharina
ID
112332
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Betriebswirtschaftliche Steuerlehre B
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