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Arten der Einkommenssteuerpflicht
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Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
§ 1 Abs. 1 EStG:
- „Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sindunbeschränkteinkommensteuerpflichtig.“
- => Natürliche Person
- =>Inland
- => Wohnsitz (§ 8 AO):
- „Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen,dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.“
- => Gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO):
- „Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dasser an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.“
- ==>Gewöhnlicher Aufenthalt wird stets und von Beginn an bei einem zeitlich zusammenhängendenAufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer angenommen (§ 9 S. 2 AO).
- ===>kurzfristige Unterbrechungen des Aufenthalts im Inland bleiben hierbei unberücksichtigt!
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