Elemente des Warenverkehrs

  1. Europäisches Zollrecht:
    • Umfasst das Wirtschaftsgebiet der EU-Mitgliedsstaaten
    • Ausgenommen Ausschlussgebiete und Freigebiete
  2. Binnenhandel
    • innerhalb der EU, seit 1.1.93 keine Zollabfertigung mehr für Warensendungen
    • Ausnahme: Waren, die dier Verbrauchssteuer unterliegen!
  3. Gemeinschaftsgebiet
    = Zollgebiet der EU
  4. Drittländer
    = Länder ausserhalb der EU
  5. Gemeinschaftswaren
    • = Waren die ihren Ursprung in der EU haben
    • = Drittlandswaren, die zum freien Verkehr in der EU abgefertigt wurden
  6. Nichtgemeinschaftswaren
    = Waren die unverzollt in der EU lagern oder transportiert werden und ihren Ursprung in einem Drittland haben
  7. Was regelt das AWG?
    • Beschränkungsmöglichkeiten des AH Deutschlands:
    • Schutz der nationalen Sicherheit
    • Abwehr von schädigenden Einflüssen
    • Aufrechterhaltung der Versorgung der dt. Bevölkerung
    • uvm.
  8. Zweck von Zöllen:
    • Schutzzölle (Schutz einh. Wirtschaftszweige vor ausl. Konkurenz)
    • Fiskalzöllen (Finanzzö) in einigen Entwicklungsländern (Einnahmen für Staatshaushalt)
  9. Einteilung von Zollarten:
    • Wertzölle = %-Satz v. Warenwert (Basis ist Wert an der Aussengrenze der EU = CIF-Preis)
    • Mengenzölle = bestimmter Betrag bezogen auf 100 kg, oder l (gilt in EU für alle sog. Marktordnungswaren im Agrarbereich)

    Beide Zollarten werden in best. Fällen zusammen erhoben!
  10. Grundlagen des Zollwesens:
    • Waren die die Grenze zur EU überschreiten sind zollamtl. zu gestellen (= körperlich vorzuführen) und zu einem Zollverfahren anzumelden.
    • Als Aussengrenze gilt dabei die Grenze ggü. Drittländern für das Zollgebiet der EU.
    • Binnengrenze = Staatsgrenzen innerh. EU.
  11. Rechtsgrundlagen des Zolls:
    • EU-Zollkodex (dt. Gebrausgüter Zolltariv)
    • Durchführungsverordnung (ZKDVO)
    • Zollverordnung u. Dienstanweisungen zum Zollkodex u. Zollverwaltungsgesetz
    • Zollabwicklungsverfahren sind über das ATLAS, elektronisches Verfahren mögl., u. für Versandverfahren und Ausfuhranmeldung verpfl.
  12. Ablauf einer zollamtl. Warenbehaltung bei Einfuhr:
    • Zollantrag bzw. Zollanmeldung
    • Beschau (Einordnung i. Zolltarif)
    • Erstellung des Zollbescheides (=Steuerbescheid)
    • Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer (Zoll + Warenwert+Transport etc. bis zum Einfuhrzollamt)
  13. Ablauf Ausfuhrverfahren:
    • Ausfuhranmeldung beim Ausfuhrzollamt (AfZSt, Zuständige Behörte nach Sitz d. Ausführers)
    • Über ATLAS-Verfahren, pdf mit Strichcode f. d. Transport zum Grenzzollamt (Ausgangszolstelle (AgZSt)
    • Transporteur legt an der Grenzzollstelle Dokument vor, Ausfuhrverfahren ist beendet.
  14. Umsatzsteurliche Behandlung v. Geschäften in der EU:
    • Provisorium - Bestimmungslandprinzip, d. h. bei zweiseitigem Handelsgeschäft in anderes EU-Land ohne Berechnung der USt wenn:
    • Verkäufter USt-ID-Nummer
    • Käufer USt-ID-Nummer
    • Auf Rechnung muss "umsatzsteuerfreie innergem. Lieferung gem. §6 UStG" stehen
    • Gültigkeit der USt-Nummer prüfen
    • 1/4-jährige Meldung über Warensendungen in EU-Mitgliedstaaten an Bundesamt d. Finanzen in Saarlouis
  15. Die statistische Meldung INRASTAT
    • Von UN mtl. zu erstellen wenn Jahresumsatz beim Warenein- oder ausgang größer als 400' €.
    • Wird Grenze überschritten im Folgemonat abgeben.
  16. Assoziierungsabkommen (Präferenzabkommen)
    • i. d. R. zur Vorbereitung einer Mitgliedschaft in EU.
    • Zölle werden über mehrere Jahre bis auf Zollsatz 0% abgebaut.
    • Kann auch Zollunion mit der EU sein.
    • Bestehen mit:
    • EFTA-Staaten
    • an Mittelmeer grenzende Länder
    • Mexiko, Chiele, Südafrika und Südkorea
  17. GATT-Vertrages der WTO unterscheidet folgende Formen von Präferenzmaßnamen:
    • Zollunion
    • Freihandelszonen
    • Präferenzmaßnahmen (zu gunsten weniger entwickelter Länder
  18. Präferenznachweise sind:
    • Freiverkehrsbescheinigung, Zollbehörde bescheinigt, dass Ware aus freiem Verkehr von EU mit x
    • Ursprungsbescheinigung EUR1, wird vom Zoll ausgestellt wenn Ursprungsnachweis für bestimmte Wertschöpfung nachgewiesen werden kann
    • Warenimport aus Entwicklungsländer Formblatt A (=Ursprungszeugnis einer Handelskammer)

    Ist Warenwert nicht über 6000 € genügt entspr. Ursprungserklärung auf HR Bei höherem Wert muss Formular EUR1 ausgestellt werden - ausser UN ist "Ermächtigter Ausführer" (20 Zollabf./mtl., ordentliches UN)

    A.TR= Freiverkehrsbescheinigung, ausgestellt vom Zoll, bescheinigt, dass die Ware aus d. freien Verkehr d. EU/Türkei stammt (Zollunion EU-Türkei)
  19. Risikomanagement - Folgende Risiken gibt es:
    • Kundenspezifische Risiken
    • Länderspezifische Risiken
    • Wärungsrisiken
    • Transportrisiko
    • Risiko unterschiedlicher Rechtsnormen
  20. Kundenspezifische Risiken:
    • Zahlungsrisiko/Zahlungsunwilligkeit
    • Absicherung durch:
    • Dokumenten-Akkreditiv
    • Vorauskasse
    • Nachnahme (COD-Verfahren)
    • Dokumenten-Inkasso bei Seefracht
    • Euler-Hermes-Bürgschaft bzw. Garantie
    • priv. Kreditversicherung
    • Zahlungsgarantie einer Bank

    • Fabrikationsrisiko/Annahmerisiko
    • Absicherungsmöglichkeiten:
    • Vorauskasse
    • Dokumenten-Akkreditiv (weil abstraktes Zahlungsversprechen)
    • Euler-Hermes Bürgschaft
  21. Länderspezifische Risiken:
    • Pol. Risiken
    • Wirtsch. Risiken
    • (Moratorium = vorübergehende Zahlungsunfähigkeit eines Landes)

    • Absicherungsmöglichkeiten:
    • Bestätigtes Dokumenten-Akkreditiv
    • Euler-Hermes-Bürgschaft od. Garantie
  22. Wärungsrisiko
    Kursschwankung zw. Abgabe eines bindenden Angebotes und Zahlungseingang

    • Absicherungsmöglichkeiten:
    • - Vertragsabschluss in €
    • - Abschluss eines Devisentermingeschäftes
    • - Devisenoptionsgeschäftes
    • - Swap-Geschäftes
  23. Transportrisiko
    Beschädigung, Verlust, Diebstahl, Verderben

    • Absicherungsmöglichkeit:
    • Transportversicherung nach dt. od. engl. Recht
    • Vereinbarung von Incoterms:
    • z. B.
    • Verkaufer: EXW oder FCA, unser Werk
    • Käufer: DAP, Betrieb des Käufers oder DDP, Betrieb des Käufers
  24. Risiko unterschiedlicher Rechtsnormen:
    • Absicherungsmöglichkeiten:
    • Vereinbarung des UN-Kaufrechts
    • Vereinbarung dt. Rechts und Ausschluss des UN-Kaufrechts
    • Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel
Author
else
ID
111381
Card Set
Elemente des Warenverkehrs
Description
Alles zum Thema Warenverkehr
Updated