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Europäisches Zollrecht:
- Umfasst das Wirtschaftsgebiet der EU-Mitgliedsstaaten
- Ausgenommen Ausschlussgebiete und Freigebiete
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Binnenhandel
- innerhalb der EU, seit 1.1.93 keine Zollabfertigung mehr für Warensendungen
- Ausnahme: Waren, die dier Verbrauchssteuer unterliegen!
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Gemeinschaftsgebiet
= Zollgebiet der EU
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Drittländer
= Länder ausserhalb der EU
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Gemeinschaftswaren
- = Waren die ihren Ursprung in der EU haben
- = Drittlandswaren, die zum freien Verkehr in der EU abgefertigt wurden
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Nichtgemeinschaftswaren
= Waren die unverzollt in der EU lagern oder transportiert werden und ihren Ursprung in einem Drittland haben
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Was regelt das AWG?
- Beschränkungsmöglichkeiten des AH Deutschlands:
- Schutz der nationalen Sicherheit
- Abwehr von schädigenden Einflüssen
- Aufrechterhaltung der Versorgung der dt. Bevölkerung
- uvm.
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Zweck von Zöllen:
- Schutzzölle (Schutz einh. Wirtschaftszweige vor ausl. Konkurenz)
- Fiskalzöllen (Finanzzö) in einigen Entwicklungsländern (Einnahmen für Staatshaushalt)
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Einteilung von Zollarten:
- Wertzölle = %-Satz v. Warenwert (Basis ist Wert an der Aussengrenze der EU = CIF-Preis)
- Mengenzölle = bestimmter Betrag bezogen auf 100 kg, oder l (gilt in EU für alle sog. Marktordnungswaren im Agrarbereich)
Beide Zollarten werden in best. Fällen zusammen erhoben!
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Grundlagen des Zollwesens:
- Waren die die Grenze zur EU überschreiten sind zollamtl. zu gestellen (= körperlich vorzuführen) und zu einem Zollverfahren anzumelden.
- Als Aussengrenze gilt dabei die Grenze ggü. Drittländern für das Zollgebiet der EU.
- Binnengrenze = Staatsgrenzen innerh. EU.
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Rechtsgrundlagen des Zolls:
- EU-Zollkodex (dt. Gebrausgüter Zolltariv)
- Durchführungsverordnung (ZKDVO)
- Zollverordnung u. Dienstanweisungen zum Zollkodex u. Zollverwaltungsgesetz
- Zollabwicklungsverfahren sind über das ATLAS, elektronisches Verfahren mögl., u. für Versandverfahren und Ausfuhranmeldung verpfl.
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Ablauf einer zollamtl. Warenbehaltung bei Einfuhr:
- Zollantrag bzw. Zollanmeldung
- Beschau (Einordnung i. Zolltarif)
- Erstellung des Zollbescheides (=Steuerbescheid)
- Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer (Zoll + Warenwert+Transport etc. bis zum Einfuhrzollamt)
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Ablauf Ausfuhrverfahren:
- Ausfuhranmeldung beim Ausfuhrzollamt (AfZSt, Zuständige Behörte nach Sitz d. Ausführers)
- Über ATLAS-Verfahren, pdf mit Strichcode f. d. Transport zum Grenzzollamt (Ausgangszolstelle (AgZSt)
- Transporteur legt an der Grenzzollstelle Dokument vor, Ausfuhrverfahren ist beendet.
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Umsatzsteurliche Behandlung v. Geschäften in der EU:
- Provisorium - Bestimmungslandprinzip, d. h. bei zweiseitigem Handelsgeschäft in anderes EU-Land ohne Berechnung der USt wenn:
- Verkäufter USt-ID-Nummer
- Käufer USt-ID-Nummer
- Auf Rechnung muss "umsatzsteuerfreie innergem. Lieferung gem. §6 UStG" stehen
- Gültigkeit der USt-Nummer prüfen
- 1/4-jährige Meldung über Warensendungen in EU-Mitgliedstaaten an Bundesamt d. Finanzen in Saarlouis
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Die statistische Meldung INRASTAT
- Von UN mtl. zu erstellen wenn Jahresumsatz beim Warenein- oder ausgang größer als 400' €.
- Wird Grenze überschritten im Folgemonat abgeben.
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Assoziierungsabkommen (Präferenzabkommen)
- i. d. R. zur Vorbereitung einer Mitgliedschaft in EU.
- Zölle werden über mehrere Jahre bis auf Zollsatz 0% abgebaut.
- Kann auch Zollunion mit der EU sein.
- Bestehen mit:
- EFTA-Staaten
- an Mittelmeer grenzende Länder
- Mexiko, Chiele, Südafrika und Südkorea
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GATT-Vertrages der WTO unterscheidet folgende Formen von Präferenzmaßnamen:
- Zollunion
- Freihandelszonen
- Präferenzmaßnahmen (zu gunsten weniger entwickelter Länder
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Präferenznachweise sind:
- Freiverkehrsbescheinigung, Zollbehörde bescheinigt, dass Ware aus freiem Verkehr von EU mit x
- Ursprungsbescheinigung EUR1, wird vom Zoll ausgestellt wenn Ursprungsnachweis für bestimmte Wertschöpfung nachgewiesen werden kann
- Warenimport aus Entwicklungsländer Formblatt A (=Ursprungszeugnis einer Handelskammer)
Ist Warenwert nicht über 6000 € genügt entspr. Ursprungserklärung auf HR Bei höherem Wert muss Formular EUR1 ausgestellt werden - ausser UN ist "Ermächtigter Ausführer" (20 Zollabf./mtl., ordentliches UN)
A.TR= Freiverkehrsbescheinigung, ausgestellt vom Zoll, bescheinigt, dass die Ware aus d. freien Verkehr d. EU/Türkei stammt (Zollunion EU-Türkei)
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Risikomanagement - Folgende Risiken gibt es:
- Kundenspezifische Risiken
- Länderspezifische Risiken
- Wärungsrisiken
- Transportrisiko
- Risiko unterschiedlicher Rechtsnormen
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Kundenspezifische Risiken:
- Zahlungsrisiko/Zahlungsunwilligkeit
- Absicherung durch:
- Dokumenten-Akkreditiv
- Vorauskasse
- Nachnahme (COD-Verfahren)
- Dokumenten-Inkasso bei Seefracht
- Euler-Hermes-Bürgschaft bzw. Garantie
- priv. Kreditversicherung
- Zahlungsgarantie einer Bank
- Fabrikationsrisiko/Annahmerisiko
- Absicherungsmöglichkeiten:
- Vorauskasse
- Dokumenten-Akkreditiv (weil abstraktes Zahlungsversprechen)
- Euler-Hermes Bürgschaft
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Länderspezifische Risiken:
- Pol. Risiken
- Wirtsch. Risiken
- (Moratorium = vorübergehende Zahlungsunfähigkeit eines Landes)
- Absicherungsmöglichkeiten:
- Bestätigtes Dokumenten-Akkreditiv
- Euler-Hermes-Bürgschaft od. Garantie
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Wärungsrisiko
Kursschwankung zw. Abgabe eines bindenden Angebotes und Zahlungseingang
- Absicherungsmöglichkeiten:
- - Vertragsabschluss in €
- - Abschluss eines Devisentermingeschäftes
- - Devisenoptionsgeschäftes
- - Swap-Geschäftes
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Transportrisiko
Beschädigung, Verlust, Diebstahl, Verderben
- Absicherungsmöglichkeit:
- Transportversicherung nach dt. od. engl. Recht
- Vereinbarung von Incoterms:
- z. B.
- Verkaufer: EXW oder FCA, unser Werk
- Käufer: DAP, Betrieb des Käufers oder DDP, Betrieb des Käufers
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Risiko unterschiedlicher Rechtsnormen:
- Absicherungsmöglichkeiten:
- Vereinbarung des UN-Kaufrechts
- Vereinbarung dt. Rechts und Ausschluss des UN-Kaufrechts
- Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel
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