Willenserklärungen

  1. Def des Irrtums
    Eine Fehlvorstellung von der Wirklichkeit.
  2. Welche Arten des Irrtums gibt es?
    Erklärungs-, Geschäfts- und Motivirrtum
  3. Def Erklärungsirrtum
    Der Erklärende meint etwas anderes zu erklären, als er wirklich erklärte.
  4. Def Geschäftsirrtum
    • Der Erklärende Irrt über die
    • 1. Natur des Geschäftes,
    • 2. seinen Inhalt (Gegenstand) oder über eine für das Geschäft bedeutsame
    • 3. Eigenschaft (oder Identität) der Person des Geschäftspartners.

    Der Geschäftsirrtum bezieht sich somit immer auf Punkte, die Inhalt des Rechtsgeschäfts sind.
  5. Def Motivirrtum
    Ein Irrtum über den Beweggrund und bezieht sich auf Punkte die außerhalb des Geschäftsinhaltes liegen.
  6. wesentlicher - unwesentlicher Irrtum (Def)
    Der Irrtum ist wesentlich, wenn der Erklärende ohne ihn das Geschäft nicht geschlossen hätte (vgl § 873). Dies ist der Fall, wenn sich die Fehlvorstellung auf einen Hauptpunkt des Geschäfts bezieht (vgl § 871).

    Der Irrtum ist unwesentlich wenn er sich auf einen Nebenpunkt bezieht, wenn also ohne ihn das Geschäft anders geschlossen worden wäre. Beide Parteien häten bei Kenntnis der Wahren Sachlage dennoch kontrahiert jedoch unter anderen Bedingungen.
  7. Wie wird ein Motivirrtum beim entgeltlichen Geschäft beachtlich?
    Das Motiv wird zum Inhalt des Vertrages gemacht. Dann wird er wie ein Geschäftsirrtum gem 871ff behandelt.

    Das Motiv wird zu einer echten Bedingung erhoben (§901 Satz 1). Ergebnis ist eine auflösende oder aufschiebenden Bedingung.

    Ferner ein Anfechtungsgrund, wenn ihn der Erklärungsempfänger arglistig herbeigeführt hat. Denn dann fehlt es an der Schutzwürdigkeit (§870).
  8. Wann ist ein Geschäftsirtum iwS beachtlich (+ Norm)
    gem § 871 Abs 1 (es muss eine der drei Voraussetzungen gegebenen sein)

    1. vom Anderen veranlasst bedeutet adäquate Verursachung durch aktives Tun oder Unterlassen der nötigen verkehrsüblichen Aufklärung.

    2. Auffallenmüssen liegt vor, wenn der Erklärungsgegner den Irrtum fahrlässig nicht entdeckt hat.

    3. Die rechtzeitig Aufgeklärung des Ittums liegt vor wenn Partner noch keine Dispositionen im Vertrauen auf das Geschäft vorgenommen hat.
Author
Anonymous
ID
101898
Card Set
Willenserklärungen
Description
Bürgerliches Wien
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