Der Vertragsabschluß

  1. Wie kommt ein Vertrag zustande?
    Durch übereinstimmende Willenserklärungen (Anbot und Annahme.
  2. Wann liegt ein zur Annahme geeignetes Angebot vor (3 Voraussetzungen).
    • 1. Geschäftsfähigkeit
    • 2. Inhaltlich ausreichend bestimmt (ist der Fall wenn bloße Zustimmung Vertragsperfektion eintrit).
    • 3. Ein endgültiger Bindungswille des Offerenten kommt zum Ausdruck (achtong Vertrauenstheorie)

    Auch die Annahme der Annahme der Offerte bedarf den voraussetzungen einer gültigen Willenserklörung da sie eine solche ist.
  3. Wie kann eine Offert durch den Oblaten Angenommen (iSv Vertrag entsteht) werden?
    Wenn innerhalb der Annahmefrist dem Angebot tatsächlich entsprochen wird (stille Annahme und daher Willensbetätigung) gem § 864 Abs 1.

    • Jedoch solange der Offerent noch nicht vertrauen kann, kann der Annehmende durch
    • a) völlige Beseitigung der Annahmehandlung oder
    • b) durch die Widerrufserklärung den Vertrag wieder auflösen. (Setzt wieder die zwei weiteren Voraussetzungen einer gültigen Annahme voraus)
  4. Wie wirkt die Bindungswirkung für den Offerent nach empfang der Offerte durch den Oblaten?
    Die Offerte ist nicht mehr einseitig widerrufbar.
  5. Wann liegt Dissenz vor?
    Die Annahme entspricht nicht dem Angebot.
  6. Unterscheide den Dissens wegen Unverständlichkeit (§869) von der Ungültigkeit wegen mangelnder Transparenz (§6 Abs 3 KSchG)!
    • 1. § 869 sieht die Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen vor, deren Sinn sich nicht mit den Auslegungsregeln §§ 914f ermitteln läßt.
    • 2. § 6 Abs 3 KSchG Eine Klausel ist schon dann ungültig, wenn der objektiv feststellbare Inhalt vom Durchschnittskunden ausgrund der Darstellung nicht durchschaut wird.

    § 869 ABGB meint daher absolut unverständliche Bestimmungen, $ 6 Abs 3 KSchG hat die schwer verständlichen vor Augen.
Author
manuel2b
ID
101842
Card Set
Der Vertragsabschluß
Description
Schuldrecht allgemeiner Teil (Koziol/Welser I Auflage 13), Kap 3.
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